Wir haben mit unserem Wahlvorschlag Malte Kaufmann zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin aufgestellt. Im Vorfeld hatten wir am 30. Mai entsprechend § 2 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, der da lautet: „Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden“, versucht, einen anderen Wahlvorschlag einzureichen. Das hat die Verwaltung am 1. Juni zurückgewiesen. Deshalb beantrage ich gemäß der Geschäftsordnung, dass wir weitere Vorschläge machen dürfen und würde dazu gerne das Wort erteilt bekommen.