- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft hat bedeutende Aufgaben: Satzungsänderungen zu beschließen, über den Bilanzgewinn zu befinden, Kapitalmaßnahmen herbeizuführen und auch Vorstand und Aufsichtsrat zu entlasten.
In der Notsituation der Pandemie ist die virtuelle Hauptversammlung eingeführt worden, um die Funktionsfähigkeit der Aktiengesellschaften aufrechtzuerhalten. Ein Wermutstropfen war, dass die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlungen nicht dergestalt waren, wie sie vorher bei den physischen Hauptversammlungen gegolten haben.
Ich finde, dass die Kapitalmarktkontrolle auch über das Fragerecht und die Präsenz von Kleinaktionären auf den Hauptversammlungen ausgeübt werden sollte. Deswegen ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf auch den Kleinaktionär im Blick hat, der vielleicht die Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung scheut, aber dennoch dabei sein möchte, wenn über seinen Anteil an der Gesellschaft geredet wird. Es ist wichtig und entscheidend, dass im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch die Kleinaktionäre künftig ihre Rechte wieder stärker wahrnehmen können und damit die virtuelle Hauptversammlung künftig ähnlich gestaltet wird wie die physische Hauptversammlung vor Coronazeiten. Das ist ein Fortschritt im Gesellschaftsrecht.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich freue mich, dass zwischen Referentenentwurf und dem heute vorliegenden Gesetzentwurf die Rechte der Aktionäre deutlich gestärkt worden sind. Ich meine, diesen Weg müssen wir auch zukünftig weiter beschreiten. Es geht um die Frage, wie wir den Kapitalmarkt, aber auch die Kontrolle der Aktiengesellschaften nach wie vor attraktiv halten. Es geht nicht nur um die Frage der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, sondern auch um die Attraktivität der Aktie und der Rechtsform der Aktiengesellschaft.
Ich kann Sie nur ermuntern, weiterzudenken. Die Frage ist: Wie können wir die Aktienkultur in unserem Land noch deutlicher stärken? Lassen Sie uns doch über vierteljährliche Dividendenausschüttungen sprechen, über die Frage einer weiteren Erhöhung des Sparerfreibetrags. Es werden in Deutschland etwa 50 Milliarden Euro von den DAX-40-Konzernen ausgeschüttet. Ich meine, das ist auch ein Anlass, über die Vermögensbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sprechen.
Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf ein guter und deutlicher Schritt in Richtung der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.
So ist es!)
Wir sollten da aber nicht stehen bleiben, sondern die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, auch im Bereich des Gesellschaftsrechts vollumfänglich ausschöpfen.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)