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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel unseres Koalitionsvertrages lautet: „Mehr Fortschritt wagen“, und dafür steht diese Koalition. Das Gesetzesvorhaben, das wir heute Abend hier diskutieren, ist exemplarisch für dieses Motto dieser Koalition.
Digitale Hauptversammlungen: Das ist Fortschritt. In Zeiten, in denen selbst Kanzlerkandidaten online gewählt werden, darf die Digitalisierung eben nicht vor dem Aktienrecht haltmachen. Wir setzen das um und bringen die Digitalisierung auch in dieses Rechtsgebiet.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Seit Beginn der Pandemie können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften digital stattfinden. Herr Minister, Sie haben es schon erwähnt: Es ist völlig egal, wo man dann an diesem Tag ist, ob man sich im Sauerland befindet oder auf Sylt; man muss nirgendwo von fern abreisen. Diese Regelung wird überall gelten, und man kann von zu Hause aus an den Hauptversammlungen teilnehmen.
Diese Regelung wollen wir nun dauerhaft im Aktiengesetz verankern. Anders als bei den pandemiebedingten Sonderregelungen werden wir jetzt sicherstellen, dass die Aktionärsrechte in den virtuellen Hauptversammlungen genauso stark sind wie bei Präsenzveranstaltungen. Als internationaler Wirtschaftsstandort ist dieses Vorhaben für Deutschland ein wichtiger Schritt: für die Digitalisierung, für die Modernisierung unserer Strukturen, für einen starken, zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Vorhaben wollen wir das Aktiengesetz anpassen. Wir wollen es so anpassen, dass künftig neben Präsenzveranstaltungen und hybriden Formaten auch rein virtuelle Versammlungen von Aktionärinnen und Aktionären möglich sind. Das soll für Aktiengesellschaften genauso wie für verwandte Rechtsformen gelten.
Wichtig ist bei dieser Gesetzesänderung vor allen Dingen eines: Aktionärsrechte dürfen nicht eingeschränkt werden. – Konkret bedeutet das: Das Auskunftsrecht, das Rederecht, das Antragsrecht, das Stimmrecht und das Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung müssen auf virtuellen Treffen gewährleistet werden. Das haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen und ‑partnern im Koalitionsvertrag festgehalten, und daran werden wir uns auch halten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Weil es derzeit sehr viele Kontaktaufnahmen aus verschiedenen Verbänden gibt, möchte ich an dieser Stelle noch ganz deutlich sagen, dass ich selbstverständlich alle Rückmeldungen, die zu diesem Entwurf gekommen sind, sehr, sehr ernst nehme. Für mich ist aber auch klar, dass Ausgangspunkt für die gesetzliche Anpassung im Aktiengesetz natürlich nicht die pandemiebedingten Sonderregelungen sind, sondern die Regelungen, die wir im Aktiengesetz vor diesen Sonderregelungen hatten, nämlich die für die Präsenzveranstaltungen. Das ist der Ausgangspunkt, woran wir uns orientieren, und es freut mich, dass das BMJ die kritischen Stellungnahmen verschiedener Verbände jetzt ernst genommen und nachjustiert hat im Vergleich zum Referentenentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sicherlich viele Einzelheiten, die wir heute noch ansprechen könnten. Wir schauen auf die Uhr und wollen vor allen Dingen eines sagen: Wir sorgen mit diesem Vorschlag dafür, dass es kein weiteres Hin und Her mehr gibt. Wir könnten die Sonderregelungen genauso gut auslaufen lassen, aber wir haben uns dazu entschieden, jetzt schnell nachzujustieren und vor der nächsten Hauptversammlungssaison wirklich zu sagen: Wir wollen eine neue Regelung finden, wir wollen eine rechtssichere und praktikable Regelung, und wir wollen eine planbare Grundlage für Gesellschaften und für die Aktionärinnen und Aktionäre schaffen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich noch eine wichtige Anmerkung machen: So wichtig es auch ist, die Aktionärsrechte zu wahren – wir alle haben heute Abend schon mehrfach darauf hingewiesen –: Die Grundlagen für digitale Hauptversammlungen müssen natürlich so gestaltet werden, dass sie praktikabel sind. Was bringen Aktionärinnen und Aktionären starke Rechte auf dem Papier, wenn das Format für Emittenten überhaupt nicht umsetzbar ist? Es ist jetzt unsere Aufgabe hier im Parlament, ein Gleichgewicht zu schaffen. Aktionärsrechte müssen auf jeden Fall gewahrt werden. Gleichzeitig müssen wir die Regelung aber auch so gestalten, dass Hauptversammlungen in der Praxis tatsächlich virtuell stattfinden können.
Ich freue mich auf das parlamentarische Verfahren und die anstehenden Verhandlungen.
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der nächste Redner: Fabian Jacobi, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)