- Bundestagsanalysen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich sollte sich zu diesem Thema der Thüringer Kollege Jürgen Pohl äußern. Er ist allerdings kurzfristig erkrankt, sodass Sie mit mir vorliebnehmen müssen. Aber, ich glaube, wir kommen gut miteinander aus. Jürgen Pohl, von dieser Stelle aus gute Besserung!
Meine Damen und Herren, die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassung des Arbeitsmarktes bürokratiearm gewährleistet werden soll. Das ist eigentlich ein gutes Ziel. Zur Erreichung dieses Ziels sieht diese Richtlinie oder – besser gesagt – das Gesetz, das Sie daraus machen wollen, verschiedene Regelungen vor, die aus unserer Sicht jedoch nicht zustimmungsfähig sind.
So dürfen etwa Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte ab dem sechsten Monat ein Übernahmegesuch zur Fortbeschäftigung abgeben. Der Arbeitgeber muss künftig begründet antworten, statt wie bisher nur informieren. Völlig unklar bleibt, was der Unterschied zwischen begründeter Antwort und bloßer Information sein soll. Was ist, wenn der Arbeitgeber einfach schreibt, der Arbeitnehmer sei ungeeignet? Kann sich dann der Arbeitnehmer dagegen wehren und seine Übernahme einklagen? Reicht für die begründete Ablehnung die Mitteilung, dass der Arbeitgeber gar nicht will? Wie konkret muss diese Ablehnung aussehen? All das bleibt offen, und jedem ist klar, dass hier nichts klar ist und eine Klarstellung dringend geboten ist.
Beifall bei der AfD)
Ein weiterer Schwachpunkt betrifft die Regelungen zur Mehrfachbeschäftigung und Arbeit auf Abruf. Zwar werden hier einige Arbeitnehmerrechte gestärkt; aber nach Ansicht der AfD sind derartig atypische Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich nicht zu fördern, also auch nicht durch die Stärkung von Arbeitnehmerrechten in diesen Bereichen. Diese atypischen Beschäftigungsverhältnisse müssen einfach aufhören zu existieren.
Und schließlich ist diese Richtlinie wieder einmal eine übergriffige Einmischung der Europäischen Union in innerstaatliche Angelegenheiten. Sie ist ein weiterer Beitrag zur Verbürokratisierung des Arbeitsrechts, und sie ist sehr kostenintensiv. Für die Wirtschaft werden Umstellungskosten von 6,4 Millionen Euro veranschlagt. Jährlich sollen Kosten von etwa 4,5 Millionen Euro dazukommen. Für die Verwaltung drohen wahrscheinlich Umstellungskosten in ähnlicher Höhe anzufallen. Die jährlichen Kosten werden auf ungefähr 8 Millionen Euro geschätzt.
Wir meinen, dass, wenn die Bundesregierung schon Arbeitnehmerrechte stärken möchte, sie doch bitte selber ein Gesetz machen soll, das maßgeschneidert auf die Zustände in unserem Land ist. Sie sollten nicht einfach willfährig eine EU-Richtlinie vollziehen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank – mit Einhaltung der Redezeit.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Brandner. – Es ist ungewöhnlich, dass Sie sich mal an Regeln gehalten haben.
Ich komme gleich wieder!)
Vielen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Carl-Julius Cronenberg, FDP-Fraktion.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)