- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Es ist so: Wenn wir uns im Petitionsausschuss besonders einig sind, dann dürfen wir auch ein bisschen erklären, warum das so ist.
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
So heißt es in Artikel 17 unseres Grundgesetzes. Das hat die Petentin, über die ich heute sprechen will, getan.
Die Petentin hat eine Fachschulausbildung zur Erzieherin absolviert und zur Unterstützung Aufstiegs-BAföG bezogen. Dabei sind ihr einige Probleme aufgefallen, und die Behebung dieser Missstände hat sie uns als Petition mitgegeben. Da sehen Sie vielleicht auch den Unterschied zu anderen Ausschüssen: Bei uns bestimmen die Inhalte nicht wir selbst, sondern die Petentinnen und Petenten.
In manchen Bundesländern ist es der Fall, dass Pflichtpraktika nicht als förderfähige Unterrichtsstunden angesehen werden, was dazu führt, dass Schüler/-innen im dritten Ausbildungsjahr ihre Praktikumszeit verkürzen müssen, um auf genügend förderfähige Stunden zu kommen und ihren Anspruch auf Aufstiegs-BAföG nicht zu verlieren. Das ist gerade in Berufen wie dem der Erzieherin bzw. des Erziehers misslich; denn Praxiserfahrung ist da durchaus erforderlich und sollte dem Bezug von Aufstiegs-BAföG nicht entgegenstehen. Deshalb sollte nach Auffassung unseres Ausschusses hier zumindest eine teilweise Berücksichtigung erfolgen.
Beim Erreichen dieser Mindestanzahl an Unterrichtsstunden gibt es aber noch weitere Probleme, nämlich wenn die Schüler/-innen länger krank sind, oder aber – was noch misslicher ist –, wenn der Unterricht vonseiten der Schulen ausfällt. Hier sollte insbesondere die Frage geklärt werden, ob sich die vorgeschriebene Teilnahme an 70 Prozent der Präsenzstunden auf die gesetzliche Mindeststundenzahl oder auf die tatsächlich durch die Schule angebotene Zahl der Präsenzstunden beziehen soll. Aufseiten der Schule ausgefallene Stunden sollen nach dem Dafürhalten unseres Ausschusses zumindest nicht dazu führen, dass der Anspruch auf BAföG entfällt.
Müssen Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen ein Lehrjahr wiederholen, entfällt die Förderung außerdem oder kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand oder persönlicher Rechtfertigung verlängert werden. Auch hier sind wir der Meinung, dass auf die Möglichkeiten der Verlängerung und die besonderen Umstände einer Rückzahlung hingewiesen werden muss.
All diese Punkte hat die Petentin klar und nachvollziehbar in ihrer Petition erläutert. Ich bin sehr froh, dass der gesamte Ausschuss hier die Notwendigkeit erkannt hat, dass wir eine Verbesserung der Bedingungen beim Bezug von Aufstiegs-BAföG brauchen, und diese Petition mit einem sehr hohen Votum – einstimmig – beschieden hat.
Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit und wünsche allen noch ein paar schöne Feiertage, die wir jetzt vor uns haben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)