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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts. Handelstreibende haben Schiedsgerichte als ein Instrument entwickelt, um Streit beizulegen, und haben es genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Im Gegensatz zu den Verfahren bei den ordentlichen Gerichten bieten Schiedsgerichte mehr Freiraum und Flexibilität in der Verfahrensgestaltung.
Die Regelungen zum Schiedsverfahren sind 1997 zum letzten Mal grundlegend überarbeitet worden und sollen jetzt eine moderate Anpassung erhalten. Unter den vorgeschlagenen Änderungen befinden sich sinnvolle Regelungen zur fortschreitenden Digitalisierung des Verfahrens. So soll es zukünftig möglich sein, dass Schiedssprüche auch in elektronischer Form ergehen können.
Das reicht aber noch nicht aus, und in weiteren Beratungen werden wir Ergänzungen und Verbesserungen erzielen müssen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Verhandlungsführung in englischer Sprache gelegt werden. Bereits bei den Beratungen zur Einführung von Commercial Courts haben wir als Union betont, dass eine verbindliche Verhandlung auf Englisch auch in der zweiten Instanz essenziell ist, um die Attraktivität des Systems zu gewährleisten. Leider ist es dem Bundesgerichtshof überlassen, zu entscheiden, ob das sich an ein Schiedsverfahren anschließende Rechtsbeschwerdeverfahren auf Englisch durchgeführt werden kann. Herr Kollege Strasser, da muss ich Ihnen widersprechen: Ein Wechsel der Verfahrenssprache mindert auf jeden Fall die Attraktivität des Verfahrens und steht im Widerspruch zu unseren Bestrebungen, den Justizstandort Deutschland zu stärken.
Beifall bei der CDU/CSU)
Neben den Regelungen des Verfahrensrechts – das ist schon angesprochen worden – müssen wir jedoch auch sicherstellen, dass das materielle Recht für potenziell an Schiedsverfahren Beteiligte attraktiv ist. Wir als Union haben dies bereits in den Beratungen zum Justizstandort-Stärkungsgesetz angesprochen. Für die Modernisierung des Schiedsverfahrens ist genau dieses Thema auch von Bedeutung. Die strenge Behandlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen gelten, hält vor allem große Unternehmen davon ab, sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Selbst deutsche Unternehmen wählen in der Praxis lieber ein anderes Recht als deutsches Recht, um das Risiko einer AGB-Kontrolle zu vermeiden. Damit stellt das deutsche AGB-Recht in seiner heutigen Gültigkeit ein ernsthaftes Hemmnis für die Stärkung des Justizstandorts Deutschland dar. Verbesserungen des Gesetzentwurfs in den weiteren Beratungen sind also angezeigt.
Beifall bei der CDU/CSU)