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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute die Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts. Aus unserer Sicht sind tatsächlich drei Punkte zustimmungswürdig.
Erstens die Stärkung der Vertrauenperson im Disziplinarverfahren. Nach § 4 WDO soll die VP jetzt auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren Gehör finden; das ist gut und richtig so.
Zweiter guter Punkt ist die Einstellung gerichtlicher Verfahren durch Bescheid. Zukünftig können gerichtliche Disziplinarverfahren verkürzt durch einen Verwaltungsbescheid eingestellt werden, wenn dann die auf den Soldaten zukommende Strafe eben nicht höher als eine Dienstgradherabsetzung sein soll.
Die dritte Sache, die wir befürworten können, ist die Stärkung des Disziplinarvorgesetzten. Dem werden jetzt also noch drei zusätzliche einfache Disziplinarmaßnahmen an die Hand gegeben. Neben dem Verweis, dem strengen Verweis, der Disziplinarbuße, der Ausgangsbeschränkung und dem Disziplinarrest gibt es jetzt also auch noch eine strenge Disziplinarbuße, den strengen Disziplinararrest und die strenge Ausgangsbeschränkung. Bei der Disziplinarbuße macht das sicherlich Sinn. Bei den anderen beiden Disziplinarmaßnahmen, der Ausgangsbeschränkung und dem Disziplinararrest, ist das fraglich; denn diese werden ja heute eigentlich fast gar nicht mehr in der Truppe verhängt.
Das sind allerdings leider nur kosmetische Änderungen. Jetzt kommen wir mal zu den Punkten, die wir nicht befürworten können bzw. die man hätte weglassen können.
Die Bundeswehr lebt ja von verständlichen Vorschriften, von Befehl und Gehorsam und von einer verständlichen Sprache. Ich gebe jetzt einmal ein Beispiel, wo sich diese einfache Sprache bzw. diese klare Sprache in der Vorschrift geändert hat. Die Koalition zieht hier die Vorschriften unnötig in die Länge. Es gibt den § 21, da geht es um die vorläufige Festnahme, also darum, wer Soldaten vorläufig festnehmen darf. Da heißt es in der alten Version der WDO:
„Jeder Disziplinarvorgesetzte kann Soldaten, die seiner Dienstdisziplinarbefugnis unterstehen, wegen eines Dienstvergehens vorläufig festnehmen …
… Die gleiche Befugnis hat … jeder Offizier und Unteroffizier gegenüber jedem Soldaten, der im Dienstgrad unter ihm steht …“
Daraus wird jetzt in der neuen WDO gemacht:
„Offizierinnen und Offiziere sowie Unteroffizierinnen und Unteroffiziere gegenüber Soldatinnen und Soldaten, die im Dienstgrad unter ihnen stehen.“
Liebe Koalition, das hätten Sie sich sparen können. Das ist eine unnötige Verkomplizierung.
Beifall bei der AfD)
Das ist aber, ehrlich gesagt, nur ein Nebenkriegsschauplatz. Der ausschlaggebende, größere Punkt, warum wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können, sondern uns nur enthalten, ist für uns, dass trotz dieses neuen Gesetzes ja das grundsätzliche Problem der fehlenden Stellen in der Rechtspflege und der zu wenigen Kammern nicht behoben wird.
Deswegen wollen wir dieser Reform nicht im Wege stehen. Wir können aber auch nicht in Gänze zustimmen. Von uns gibt es heute eine konstruktive Enthaltung.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Volker Mayer-Lay, CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)