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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Herr Minister! Wir debattieren heute in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland erinnert mich an ein bürgerliches Trauerspiel, das sich seit über zwei Jahrzehnten auf dem Spielplan hält. Dabei hatten wir bisher wechselnde Schauspieler und Regisseure. Das immer mehr ermattete Publikum reibt sich über die verworrene Handlung nur noch die Augen und wartet sehnsüchtig auf den letzten Akt. Aber wird es denn hier nun tatsächlich auch ein Happy End geben?
Immerhin kann im laufenden Jahr teilweise Vollzug gemeldet werden. Krankschreibungen funktionieren leidlich digital. Auch das elektronische Rezept wird nun von nahezu allen Arztpraxen ausgestellt und kann in den Apotheken online oder vor Ort eingelöst werden. Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Einführung der elektronischen Patientenakte mit Beginn des kommenden Jahres gestalten wird. Interessant wird auch die Quote der Versicherten sein, die aus Sorge um den Missbrauch ihrer Daten widersprechen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, aber reicht das nun für ein Happy End aus? Schauen wir auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, die Handlungsfähigkeit der bestehenden Gesellschaft für Telematik zu verbessern und diese zur Gesundheitsdigitalagentur auszubauen. Die Ziele, die mit dem Gesetz erreicht werden sollen, klingen auf den ersten Blick sinnvoll. Eine Unterstützung der Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Wohle der Patienten und anderen Akteuren ist gut, dann aber bitte ohne weitere Zunahme von Bürokratie.
Beifall bei der AfD)
Wir sehen jedoch auch kritische Punkte im Gesetzentwurf. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die neue Digitalagentur für Gesundheit neue Kompetenzen erhält. Sie soll beispielsweise für die Standards zur Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuständig werden. Diese müssen mit den jeweiligen Praxisverwaltungssystemen natürlich kompatibel sein. Dabei sollen alle Akteure der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens kooperativ miteinbezogen werden. Weiterhin soll die Agentur Zertifizierungen von Anordnungen zur Abwehr von Gefahren im Bereich der Telematikinfrastruktur vornehmen können. Sie soll also quasi hoheitliche Befugnisse zur Qualitätssicherung bekommen.
Hier, werte Damen und Herren, sehen wir nun einen mit weitreichenden Befugnissen ausgestatteten Akteur, wie ihn die Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens bisher nicht kennt. Und da müssen wir aufpassen. Da sind beispielsweise die angedachten Sanktionsmöglichkeiten der Digitalagentur bei Verstößen gegen die Sicherheit der Telematikinfrastruktur. Hier sehen wir ein Potenzial an neuen Streitpunkten.
Und wie sieht es jetzt mit der Finanzierung aus? Hierfür darf keinesfalls am regulären Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit vorbei auf die Krankenkassenbeiträge zurückgegriffen werden.
Beifall bei der AfD)
Diese haben bereits jetzt eine erdrückende Höhe erreicht. Eine weitere Steigerung ohne Verbesserung des medizinischen Angebotes wäre den Patienten nicht zuzumuten.
Wie Sie sehen, besteht auf dem Weg zum Happy End noch erheblicher Diskussionsbedarf im zuständigen Fachausschuss für Gesundheit.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Maximilian Funke-Kaiser.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)