Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Unser größtes Problem im Rettungswesen ist, dass derzeit Teile der Rettung, zum Beispiel das Vorhalten von hochqualifizierten Leitstellen, die telemedizinische Versorgung oder auch die Vor-Ort-Versorgung von Patienten, die somit gar nicht erst in die Krankenhäuser gebracht werden müssen, nicht richtig abgebildet sind. Daher überarbeiten wir das Sozialgesetzbuch V dahin gehend, dass diese wichtigen Rettungsmaßnahmen ebenfalls erstattungsfähig sind und eine gute Qualität haben, sodass die Rettung entfesselt werden kann. Wir haben ein gut funktionierendes Rettungssystem, aber moderne Leistungen sind bis zum jetzigen Zeitpunkt zum Teil von der Erstattung ausgeschlossen. Das wollen wir durch Änderungsanträge im Rahmen der Reform der Notfallversorgung beseitigen.