- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrter Herr Minister a. D., Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit, dass für die Steuerverwaltung und auch die Steuerfahndung die Länder zuständig sind, nicht der Bund. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Länder bei den ihnen obliegenden Aufgaben. Ich kann nur ermuntern, dass die entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch mit hinreichend vielen Ressourcen ausgestattet werden, damit die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – ich präzisiere: der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – nicht geschädigt werden.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Lennard Oehl [SPD])
Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Gottschalk hierzu.
Ich habe eine Nachfrage!)
– Oh, Entschuldigung! – Herr Kollege Gottschalk, bitte einen kleinen Moment warten. – Herr Görke, bitte.