Sehr geehrter Herr Minister a. D., Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit, dass für die Steuerverwaltung und auch die Steuerfahndung die Länder zuständig sind, nicht der Bund. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Länder bei den ihnen obliegenden Aufgaben. Ich kann nur ermuntern, dass die entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch mit hinreichend vielen Ressourcen ausgestattet werden, damit die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – ich präzisiere: der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – nicht geschädigt werden.