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Geschätzte Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie den langen Titel dieses Gesetzentwurfes schon gesagt haben. Es geht um die Änderung des Rechts der rechtsberatenden Berufe.
Es ist – das mag komisch klingen – einmal etwas Gutes, was Corona erreicht hat: Wir ermöglichen – das legen wir gesetzlich fest – den Kammern endlich virtuelle und hybride Kammerversammlungen. Fragen wir uns doch alle mal: Wo wäre dieses Land bei der Frage solcher Formen von Sitzungen, wenn es Corona nicht gegeben hätte? Wir würden wahrscheinlich heute noch darüber diskutieren, ob man das überhaupt machen kann, wie man das machen kann, wie das mit der Etikette geht, all das. Das setzt diese Bundesregierung nunmehr in Rechtsform um. Ich bin froh: Das ist heute, glaube ich, das dritte Gesetz, das aus dem Justizministerium kommt, das wir hier in zweiter und dritter Lesung beschließen. Man sieht: Die Ampel schafft da ihre Arbeit.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir sorgen dafür, dass dadurch die anwaltliche Mitbestimmung in den Kammern wieder etwas besser erfolgen kann; so wird das dann vielleicht auch demokratischer. Denn man muss eben nicht anreisen, sondern kann eine Versammlung entsprechend in den Zeitplan einarbeiten. Das ist, glaube ich, für Demokratie, auch für Demokratie in unseren verkammerten Berufen von großer Bedeutung.
Meine Damen und Herren, wir haben uns auch mit dem Thema der doppelten Kammermitgliedschaften beschäftigt. Ich will nur sagen: Wir haben hier die meisten der Probleme gelöst. Durch die immer stärkere Überkreuzung der Professionen kommen wir nämlich immer weiter in Schwierigkeiten. Was kann eine Gesellschaft dieser Art machen, in der ein Arzt drin ist, aber auch ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer usw.? Der Wunsch, dass diese Fragen gelöst werden, wird immer wieder an uns herangetragen; das haben der Kollege Steffen und der Kollege Karaahmetoğlu auch festgestellt. Auch hier gehen wir einen weiteren Schritt, der es nach meiner Meinung der CDU/CSU ermöglichen sollte, zustimmen zu können.
Dann entschlacken wir noch die Zulassungsanträge für Berufsausübungsgesellschaften. Wir lassen auch viele Mitteilungspflichten, die unnötige Bürokratie sind, entfallen.
Meine Damen und Herren, eine Sache regeln wir nicht, nämlich die Frage der Sammelanderkonten; das hört sich schwierig an. Es geht um die Frage: Wie ist das eigentlich, wenn der Anwalt oder auch eine andere Institution für den Mandanten Geld, das ihm oder möglicherweise einem Dritten zusteht, verwaltet? Hier kommt eine Besonderheit. Es geht um das Organ der Rechtspflege, um § 1 der BRAO, der den Kern oder einen der Kerne unseres Rechtsstaates ausmacht. Hier wollen wir – und das will ich ausdrücklich festhalten – noch einmal genauer nachdenken. Wir haben dafür gesorgt – das habe ich auch in Gesprächen deutlich gemacht; ich darf das am Kollegen Krings festmachen, der heute Abend extra noch einmal gekommen ist –, dass wir noch einmal überlegen, ob, wie und an welcher Stelle wir eine Regelung zu der Frage der Sammelanderkonten klarmachen.
Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU])
Ich will aber auch deutlich sagen: Wenn wir eine Regelung finden, müssen zwei Dinge klar funktionieren: Es darf weder am Mandatsgeheimnis gerüttelt werden, noch dürfen die Kammern wie ein langer Arm des Staates – in dem Falle der Organisationen gegen Geldwäsche – wahrgenommen werden; Stichwort: Kammerselbstverwaltung. Hier muss klar sein, dass Kammern die Aufgabe haben, das Organ der Rechtspflege zu schützen, und nicht irgendwelche Geldwäscheregelungen umsetzen müssen, so wichtig sie auch sein mögen.
Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Tatsache, dass dies der letzte Tagesordnungspunkt ist, könnte ich mit Shakespeare sagen: „Der Rest ist Schweigen“. Aber wir haben noch zwei Redner. Deswegen will ich lieber mit einem Zitat von Shakespeare aus „Romeo und Julia“ enden, ein klein wenig verbrämt zum Schluss:
„Willst du schon gehn? Der Tag ist ja noch fern. Es war die Nachtigall und nicht die Lerche, Die eben jetzt dein banges Ohr durchdrang; Sie singt des Nachts auf dem …“
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Eine echte Bildungsveranstaltung!)
Shakespeare hätte seine Freude daran, nehme ich an. – Stephan Brandner hat das Wort für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)