Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung behandeln und den wir danach verabschieden werden, hat zwei wichtige Bestandteile.
Der eine Teil betrifft die Privilegierung von Steckersolargeräten, von sogenannten Balkonkraftwerken sowohl für Mieter als auch für WEG-Eigentümer. Ich möchte diesbezüglich gleich deutlich zum Ausdruck bringen: Wir als CDU/CSU-Fraktion unterstützen dieses Vorhaben, unterstützen diese Änderung. Nur, uns kommt das deutlich zu spät. Wir hatten diesbezüglich einen fast wortgleichen Gesetzentwurf eingebracht, der als Datum den 23. Mai des letzten Jahres trägt – also deutlich früher als der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Hätten Sie nicht machen müssen! Wir regeln das schon!)
Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn Sie unserem Gesetzentwurf frühzeitig zugestimmt hätten, hätten wir ein Jahr gespart, und dieses Recht wäre ein Jahr früher in Kraft getreten.
Beifall bei der CDU/CSU)
Diese Regelung ist richtig. Sie wird allerdings – das sage ich ganz offen – allein nicht dazu führen, dass wir die Energiekrise in Deutschland meistern und unsere Stromprobleme in den Griff bekommen werden. Das zu glauben wäre vermessen. Aber es ist ein wichtiges Signal, dass in Zukunft auch Mieter und WEG-Eigentümer auf der eigenen Terrasse und dem eigenen Balkon zur Energiewende und zur Steigerung des aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms mit beitragen können, zumal – das ist für mich auch ein wichtiger Aspekt – diese Balkonkraftwerke, diese Steckersolargeräte sowohl leicht montiert als auch, wenn nötig – und das ist auch wichtig –, schnell demontiert werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Teil betrifft die Änderungen im Bereich der Onlineeigentümerversammlung. Ich sage ganz offen: Es ist mir zunächst nicht einfach gefallen, dieser Erweiterung zuzustimmen, dafür die Hand zu heben. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass es richtig ist – nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung –, auch die Möglichkeit rein virtueller WEG-Versammlungen zu eröffnen.
Die entscheidende Frage ist natürlich die des Minderheitenschutzes. Die Frage des Minderheitenschutzes ist dabei von zwei Seiten aus zu betrachten.
Genau!)
Natürlich gibt es ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die vielleicht nicht so technik-, nicht so internetaffin sind und deswegen an Online-WEG-Versammlungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen teilnehmen können.
So ist es!)
Aber natürlich gibt es auf der anderen Seite auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aufgrund einer persönlichen Gebrechlichkeit, aufgrund der örtlichen Distanz zum Objekt, aufgrund einer starken Inanspruchnahme oder aus anderen Gründen nicht an Präsenz-WEG-Versammlungen teilnehmen können.
Ich glaube, unter dem Strich ist dieses 75-Prozent-Quorum, das für die Durchführung einer reinen Online-WEG-Versammlung erforderlich ist, richtig. Ich halte es deshalb auch für überzogen – das sage ich ganz offen –, dass bis 2028 eine Einschränkung dahin gehend erfolgt, dass ein einziger WEG-Eigentümer die Online-WEG-Versammlung verhindern kann. Ich glaube, damit ist dem Minderheitenschutz zu viel des Guten getan.
Unter dem Strich werden wir als CDU/CSU-Fraktion diesem Gesetzentwurf aber zustimmen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Das war aber eine schöne Rede!)