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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf, der gleich beschlossen wird, haben wir am 18. Januar erstberaten. Im Ausschuss sind nur unwesentliche Änderungen vorgenommen worden. Der Entwurf ist dadurch nicht besser geworden. Ich kann deshalb zur Begründung unserer Ablehnung zunächst auf das verweisen, was ich im Januar hier gesagt habe.
Was bringt die Gesetzesänderung? Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und eine Privilegierung sogenannter Steckersolargeräte.
Zu den Wohnungseigentümerversammlungen. Die bisherige Rechtslage ist die, dass die Versammlungen der Wohnungseigentümer entweder ganz normal in Anwesenheit stattfinden oder aber hybrid; das heißt, wer das möchte, erscheint in Person, und wer nicht möchte, etwa weil er dafür erst von weit her anreisen müsste, der schaltet sich per Video zu. Das ist eine vernünftige Regelung. Dabei sollte es bleiben.
Zukünftig wird es so sein, dass eine qualifizierte Mehrheit beschließen kann, dass gar keine herkömmliche Versammlung mehr stattfindet, sondern nur noch eine Videokonferenz. Nun stellen Sie sich eine größere Wohnanlage mit, sagen wir, 100 Wohneinheiten vor, von diesen gehören 75 einer großen Wohnungsgesellschaft, die restlichen 25 gehören privaten Eigentümern, die ihre Einheiten selbst bewohnen. Wenn, wie häufig, nach Wohnungen abgestimmt wird, kann nun der eine Großeigentümer den übrigen Eigentümern vor Ort aufdrücken, dass keine regulären Eigentümerversammlungen mehr stattfinden. Worin da der Fortschritt liegen soll, erschließt sich mir nicht.
Beifall bei der AfD)
Wir haben hier schon öfter festgestellt, dass der Justizminister und seine Partei einen übersteigerten Hang dazu haben, die Wirklichkeit möglichst für uns alle durch eine Bildschirmrealität ersetzen zu wollen, man dabei oftmals das Maß verliert und mit Schwung über das Ziel hinausschießt. So auch hier.
Der zweite Teil des Gesetzes ist eher grünlich gefärbt – aber gut, Gelb und Grün auseinanderzuhalten, ist heutzutage eh schwierig. Steckersolargeräte, in werbender Absicht auch hochtrabend „Balkonkraftwerke“ genannt, sollen privilegiert werden. Bisher braucht man, wenn man so etwas installieren will und das mit baulichen Änderungen verbunden ist, als Wohnungseigentümer die Zustimmung der Gemeinschaft und als Mieter die Zustimmung des Vermieters. In beiden Fällen soll zukünftig ein Anspruch auf die Zustimmung bestehen. Das heißt, die übrigen Eigentümer bzw. der Vermieter werden insoweit enteignet,
Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
als ihnen das auch gegen ihren Willen aufgedrückt werden kann.
In einer freiheitlichen Rechtsordnung regeln die Beteiligten so etwas durch Verhandlung und vertragliche Vereinbarung. In einer ideologisierten Rechtsordnung, wie sie uns die Ampel schafft, verfügt der Staat über das Eigentum seiner Bürger über deren Köpfe hinweg. Und wozu? Zur Durchsetzung einer Energiewende ins Nichts. Schon heute ist es ja so, dass zu den Zeiten, zu denen die Sonne knallt, ein Überangebot an Strom erzeugt wird, das gegen hohe Gebühren ins Ausland verklappt werden muss, während im Rest der Zeit wiederum teuer aus dem Ausland zugekauft wird.
Beifall bei der AfD)
Diesen schädlichen Zustand durch einen forcierten Ausbau von Solargeräten noch weiter zu steigern, ist ganz sicher keine Rechtfertigung für den Eingriff in privates Eigentum, der hier beschlossen wird.
Wir bleiben daher bei unserer Ablehnung.
Beifall bei der AfD)
Canan Bayram hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)