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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Ich freue mich sehr, dass wir heute im Bundestag keine faktenarmen Scheindebatten über Atomkraftwerke führen, sondern endlich über Balkonkraftwerke sprechen. Diese kleinen Kraftwerke leisten nämlich einen großen Beitrag für die Energiewende – ganz ohne radioaktive Risiken!
Wir wollen die Energiewende zu einer Win-win-Situation für alle machen, und wir müssen die Menschen dazu einladen, aktiv daran teilzuhaben. So sieht eine kluge Politik für eine sonnige Zukunft aus!
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Balkonkraftwerke bieten nämlich eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, Sonnenstrom für den eigenen Verbrauch direkt auf dem Balkon zu erzeugen. Im Prinzip handelt es sich dabei um Solarpanels, die man am Balkongeländer aufhängt; und den produzierten Strom speist man über die Steckdose ins Stromnetz ein.
Etwa 600 000 dieser Geräte sind bereits in Betrieb, und heute sorgen wir dafür, dass es noch viel mehr werden. Denn wir wissen: Die Akzeptanz der Energiewende steigt nachweislich mit der Möglichkeit, die eigene Energieversorgung selbst gestalten und davon möglicherweise auch noch finanziell profitieren zu können. Mieterstrom ist in unserem Mieterland Deutschland dabei ein zentrales Element.
Also ab zum Baumarkt des Vertrauens und nichts wie ein eigenes Balkonkraftwerk besorgen? Für Juristinnen und Juristen stellten sich bisher jede Menge Fragen, die es zu klären galt: Ist die Installation eines Balkonkraftwerks mit einer Modifikation der Substanz der Mietsache verbunden, und ist deshalb die Zustimmung des Vermieters notwendig? Kann der Vermieter verlangen, dass das Gerät im sichtgeschützten Bereich aufgestellt wird – also außerhalb von Sonneneinstrahlung und damit wirtschaftlich sinnlos? Was passiert mit dem Gerät nach Beendigung des Mietverhältnisses – muss der Mieter die Installation rückbauen, was dem Sinn und Zweck des Gesetzes ziemlich zuwiderlaufen würde?
Diese Fragen haben wir nun geklärt – zugunsten einer echten Energiewende, bei der alle mitmachen und davon profitieren können. Denn mit diesem Gesetz tragen wir dazu bei, dass Mieter nicht hilflos den steigenden Energiekosten ausgeliefert sind, sondern aktiv zur Energiewende beitragen können.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Jeder Balkon kann jetzt ein kleines Kraftwerk werden und zur Nachhaltigkeit unserer Energieversorgung beitragen.
Bisher war die Zustimmung des Vermieters oft die größte Hürde bei der Installation von Balkonkraftwerken. Mit dem neuen Gesetz bauen wir diese Hürde ab. Künftig haben Mieter einen Duldungsanspruch und sind nicht mehr vom guten Willen des Vermieters abhängig. Die Installation darf zudem explizit auch nicht durch überzogene Vorgaben von den Vermietern verhindert werden – das haben wir in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt.
Wir beseitigen aber nicht nur rechtliche, sondern auch unnötige bürokratische Hürden: Der Anmeldeprozess beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird vereinfacht, und beim Netzbetreiber entfällt er vollständig.
Zusätzlich beträgt die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke derzeit 0 Prozent, und es gibt zahlreiche regionale Förderprogramme. In meinem Wahlkreis in Düsseldorf – heute überwiegend sonnig – werden beispielsweise 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 600 Euro, übernommen. Haushalte mit geringem Einkommen können die Geräte sogar kostenlos erhalten. Das machen wir, weil wir wissen: Die Menschen machen dankbar mit, wenn wir es ihnen leicht machen! Es gab also nie eine bessere Gelegenheit, um in die Energieerzeugung einzusteigen.
Die Sonne verhält sich dabei im Übrigen ziemlich sozialdemokratisch: Sie scheint für alle.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Fabian Jacobi hat das Wort für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)