Zwischenrufe:
1
Beifall:
1
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Willkomm hat ja gerade schon berichtet, worum es geht: Wir gehen einen wichtigen Schritt voran bei den Onlineeigentümerversammlungen. Ich bin, ehrlich gesagt, ganz dankbar, dass wir diesen Schritt gehen können; denn zwischendurch sah es so aus, als ob einzelne Verbandsvertreter, die sehr viel Stimmung dagegen gemacht haben, und zwar damit, dass hier die Rechte von Eigentümern ausgehöhlt würden, möglicherweise Erfolg haben könnten. Das ist ihnen am Ende aber nicht gelungen, und das ich finde sehr gut.
Uns als Union war immer sehr wichtig – das musste klar sein –: Selbstverständlich darf kein Eigentümer durch die Durchführung einer Onlineeigentümerversammlung von der Wahrnehmung seiner Eigentümerrechte abgehalten werden. Das ist mit diesem Gesetzentwurf aber auch gewährleistet. Die Durchführung einer Präsenzveranstaltung bleibt auch nach der Neuregelung der Regelfall. Es muss – das ist schon angesprochen worden – eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Eigentümer dafür stimmen, dass man eine solche Onlineeigentümerversammlung durchführt. Wir haben also ein hohes Quorum, durch das Minderheitenrechte gewahrt bleiben.
Selbst wenn das erforderliche Quorum erreicht wird, muss bei dem Beschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung Genüge getan werden. Ein Verwalter muss sich also die Eigentümerstruktur genau anschauen. Wenn darunter sehr viele ältere Menschen sind, die in Einzelfällen vielleicht keine Technikaffinität haben, dann muss er das berücksichtigen. Das heißt, niemand darf unbillig benachteiligt werden. Das gilt aber auch genau andersherum. Wenn zum Beispiel sehr viele Eigentümer nicht am Ort der Immobilie wohnen, dann muss auch das berücksichtigt werden. Das spricht dann gerade dafür, eine virtuelle Eigentümerversammlung durchzuführen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt.
Am Ende werden wir, nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs, durch Onlineeigentümerversammlungen mehr Partizipation haben. Die Menschen, die nicht am Ort der Immobilie wohnen, ältere Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die nicht mehr abends zum nächsten Ort fahren können oder wollen, weil sie sich vielleicht nicht mehr sicher fühlen, die Menschen, die aus beruflichen oder aus familiären Gründen, weil sie zum Beispiel ihre Kinder betreuen müssen, nicht bei einer Eigentümerversammlung präsent sein können, die werden sich allesamt sehr darüber freuen, dass man zukünftig online, digital teilnehmen kann. Es ist also unter dem Strich ein Mehr an Beteiligung.
Liebe Frau Kollegin Willkomm, Sie haben hier – völlig zu Recht – ein Hohelied auf die Digitalisierung gesungen, Sie haben ein Hohelied auf die Onlineeigentümerversammlungen gesungen. Insofern wundere ich mich, dass Sie auf halber Strecke stehen geblieben sind. Sie hat ganz offensichtlich der Mut verlassen. Sie haben eine Übergangsregelung geschaffen, die bedeutet, dass bis 2028 jede Eigentümerversammlung einmal im Jahr in Präsenz tagen muss.
Zuruf der Abg. Katharina Willkomm [FDP])
Sie muss! Und das kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aufgehoben werden. Das heißt, zukünftig kann ein einzelner Eigentümer alle anderen dazu zwingen, sich einmal im Jahr zu versammeln. Im Kern bedeutet das, dass Sie diese Regelung um weitere vier Jahre verschieben. Das ist schlecht für die Partizipation, das ist schlecht für die Mitsprache der Eigentümer, und das ist unter dem Strich auch schlecht für das Klima; denn viele Sanierungsvorhaben, die besprochen werden müssen, werden am Ende verschleppt werden.
Deswegen sind wir nicht für den Änderungsantrag; den lehnen wir ab.
Herr Kollege, Sie kommen zum Ende, bitte.
Einen letzten Satz möchte ich noch sagen, der an dieser Stelle wichtig ist.
Aber nur, wenn es ein kurzer ist.
Sie schaffen eine Regelung, die, wenn man Sie nicht einhält, keine Konsequenzen hat.
Herr Kollege, Sie kommen bitte zum Ende.
Das führt zur Erosion des Rechtsstaates. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag ab.
Aber unter dem Strich ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Her Luczak, das waren jetzt sieben Sätze unter der Vorspiegelung, es handle sich um einen Satz.
Sieben ist wahrscheinlich seine Glückszahl!)
Beifall bei der CDU/CSU)
Dr. Zanda Martens hat das Wort für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)