Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir benennen in unserem Antrag glasklar, wie der digitale Verbraucherschutz in Deutschland verbessert werden muss. Dabei denken wir von den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher her.
Sie schreiben in Ihrem Koalitionsvertrag vollmundig: „Wir gewährleisten hohe Verbraucherschutzstandards“. Und dass Sie, Herr Kollege Zorn, sich dann hierhinstellen und ausschließlich über Gesetze, die die EU erlassen hat, sprechen und sich selbst loben, das finde schon wirklich bodenlos.
Beifall bei der CDU/CSU
Widerspruch des Abg. Armand Zorn [SPD])
Sie wollen Hausaufgaben? Sie kriegen Hausaufgaben. Lassen Sie mich mal an fünf Punkten klarmachen, was zu tun ist:
Zuruf des Abg. Armand Zorn [SPD])
Erstens. Verbraucher erwarten, auch auf einem digitalen Marktplatz geschützt zu werden. Jeden Tag kommen 400 000 Päckchen von Shein oder Temu zollfrei nach Deutschland, mit teils verheerenden Standards bei Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit. Für deutsche Unternehmen gilt hingegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Im Digitalausschuss – Sie erinnern sich – befragten wir kürzlich die Bundesregierung, was sie dagegen unternehme. Ich fasse einfach mal die Antwort zusammen: Fast nichts. Und es hat nicht nur uns, sondern auch Sie entsetzt, dass da so wenig kommt. Hier muss die Bundesregierung ran und rechtsfreien Billigimporten klare Grenzen aufzeigen.
Beifall bei der CDU/CSU
Zurufe der Abg. Armand Zorn [SPD] und Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Zweitens. Die Bundesregierung muss die sichere EU-Wallet nach eIDAS umsetzen,
Das steht im Antrag!)
um Verbraucher vor Identitätsdiebstählen zu schützen. Der Onlinepersonalausweis ist dafür eine wirklich wichtige Voraussetzung, aber fast niemand kennt die Onlinefunktion. Die Bundesregierung hat doch tatsächlich Ende 2023 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den PIN-Rücksetzdienst einfach eingespart. Für Schlüsselthemen wie digitale Identitäten ist kein Geld da; aber mehrere Millionen Euro für die Cannabiskampagne haben Sie. Sie haben die falschen Prioritäten.
Beifall bei der CDU/CSU)
Drittens. Der Verbraucher kann einen Zugang zur digitalen Infrastruktur erwarten. Daher müssen Sie endlich den Rechtsanspruch für ausreichend Internet nach TKG durchsetzen und die Mindestbandbreiten angemessen anheben. Das haben Sie bereits für letztes Jahr versprochen; das muss jetzt kommen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Viertens. Verbraucher können erwarten, dass es endlich beim leidigen Cookie-Thema weitergeht. Aber die E-Privacy-Verordnung kommt nicht vom Fleck. Dasselbe gilt für die Einwilligungsverwaltungsverordnung. Auch das muss vorangehen.
Fünftens. Schließlich kann der Verbraucher doch erwarten, maximal vor Manipulation durch KI geschützt zu werden. Konkret bedeutet das zum Beispiel ein Wasserzeichen für Bilder und Videos mit künstlicher Intelligenz.
Zusammenfassend: Wir als Union denken immer vom mündigen Einzelnen her und leiten daraus allgemeine Regeln ab. Deswegen sind wir pragmatisch.
Beifall bei der CDU/CSU)
Sie von der Ampel gehen jedoch zumeist sehr ideologisch an die Themen heran, und deswegen kommen Sie nicht vorwärts. Das gilt generell, und das gilt beim Verbraucherschutz insbesondere.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Tabea Rößner das Wort.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)