Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vielen herzlichen Dank für die Ausführungen, die Sie eben wieder sehr leidenschaftlich getätigt haben, ebenso wie am 6. Juni bei der ersten Lesung. Leider sind Sie uns bei den Hinweisen auf die wirklich ernstzunehmende und auch bedeutende Problematik die Erklärung schuldig geblieben, warum im Gesetzgebungsprozess im Hinblick auf die vorgetragenen Kritikpunkte bei Ihnen und offensichtlich auch bei Teilen der Ampel bedauerlicherweise keine positive Lernkurve zu verzeichnen ist.
Zurufe von der SPD)
Als Sie am 6. Juni zum Ausdruck gebracht haben, dass die Opposition den Referentenentwurf bis zu diesem Zeitpunkt noch so gut wie nicht kritisiert hätte und wir es dabei belassen sollten, folgte noch am selben Tag die Kritik auf dem Fuße, und nicht nur aus unserem Munde. Auch die sehr verehrte Kollegin Frau Dr. Piechotta hat sich mit der Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge äußerst kritisch und intensiv auseinandergesetzt. Das ist einer der Punkte, der im weiteren Verlauf in der Anhörung massive Vorbehalte, auch der Krankenkassen, ausgelöst hat. Es war von Illoyalität gegenüber den Nachbarländern die Rede. Es war aber vor allen Dingen die Rede davon, dass mit einer ganz erheblichen Kostensteigerung zulasten der Krankenkassen gerechnet werden müsste.
Konsequent wäre es gewesen, wenn man diese in der Anhörung nahezu unisono geäußerte Kritik ernstgenommen hätte, die Idee, die man durchaus diskutieren durfte, mutig abgehakt und den vielfach geäußerten Wunsch, die Leitplanken aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ebenfalls zu streichen, aufgenommen hätte.
Beifall bei der CDU/CSU)
Leider ist genau dies unverständlicherweise nicht geschehen. Offensichtlich hat man jetzt in intensiven Diskussionen und Auseinandersetzungen versucht, eine Lösung zu finden, nämlich die, die wir jetzt vorliegen haben, mit einem Wust an unbestimmten Rechtsbegriffen und einem sehr komplizierten Instrumentarium,
Zuruf des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])
um den Eindruck zu erwecken, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, zugunsten des deutschen Arzneimittelmarktes Forschungen zu betreiben und klinische Studien zu erheben. Aber alle diese Maßnahmen sind so kompliziert, dass sie nicht praxistauglich sind. Das ist keine Lösung.
Und das Bonbon an dieser ganzen Angelegenheit: Jetzt wird diese Regelung auch noch auf drei Jahre begrenzt.
Das stimmt nicht! Das ist nicht auf drei Jahre begrenzt!)
Wenn es so eine durchgreifende, gute Lösung ist, dann hätte man sie doch dauerhaft installieren können. Das ist der falsche Weg; damit können wir den Forschungsstandort Deutschland nicht retten.
Beifall bei der CDU/CSU
Einfach mal die Texte richtig lesen!)
Der zweite Punkt, den ich gerne noch ansprechen will und wo wir bedauerlicherweise auch handwerkliche Fehler feststellen müssen, sind die standardisierten Vertragsbedingungen – ein Kernproblem bei den Studienaufsetzungen. Da ringen die Juristen um die jeweiligen Vertragsinhalte und Vergütungsstrukturen; das ist nun mal leider das Hobby von uns Juristen. Aber man hätte es klären können.
Jetzt kommen Sie mit einem Ansatz, bei dem die Standardvertragsbedingungen in der Tat – keine Frage – mit Rechtsverordnungen vorgegeben werden können. Aber in dieser Klausel sind so viele Öffnungs- und Ausnahmemöglichkeiten, dass die Wirkungsweise wieder vollkommen ausgehöhlt ist. Wir befürchten, ebenso wie in der Anhörung vorgetragen, dass dies letztendlich ausbleibt.
Konsequenterweise gibt es eine Reihe von Punkten, die geklärt werden müssen. Das sind die vertraulichen Erstattungspreise, die keiner braucht und nur Geld kosten. Wir müssten sinnvollerweise die Leitplanken aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz komplett streichen. Und wir müssten uns sinnvollerweise mit einer Reihe von dringenden Positionen beschäftigen, die wir in unserem Entschließungsantrag formuliert haben. Ich will an dieser Stelle nur die Problemstellung der Skontigewährung aus dem Urteil des BGH erwähnen. Hier besteht dramatisch dringender Handlungsbedarf.
Wir haben es niedergeschrieben. Nehmen Sie diese Hinweise in die Sommerpause mit, –
Kommen Sie bitte zum Schluss.
– und kommen Sie aus der Sommerpause mit guten und durchdachten Vorschlägen wieder! Diesem Gesetz können wir jedenfalls nicht zustimmen.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort Dr. Paula Piechotta.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)