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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Das Justizstandort-Stärkungsgesetz und damit die Einführung von Commercial Courts in Deutschland ist ein wichtiger Schritt für den Justizstandort Deutschland. Als Teil der Wirtschaftswende trägt auch dieses Gesetzgebungsvorhaben dazu bei, Deutschland im internationalen Wettbewerb besser aufzustellen, und das ist gut so.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine ganze Reihe von positiven Erfahrungen mit der Schiedsgerichtsbarkeit fließt auch hier in dieses Vorhaben ein. Das stärkt das kooperative Wettbewerbsverhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und staatlicher Gerichtsbarkeit; das ist auch ein wichtiger Schritt und eine wichtige Botschaft dieses Gesetzes.
Internationale Verflechtungen machen dieses Gesetz auch für den Standort hier notwendig. Die anstehenden Änderungen ermöglichen, dass wir es endlich schaffen, international auf Augenhöhe insbesondere mit Großbritannien und den Niederlanden zu kommen. Damit haben wir endlich auch hier in Deutschland die Möglichkeit, in internationalen Streitfällen in englischer Sprache zu beraten. Rechtspolitik ist eben auch Standortpolitik, und deswegen ist das ein wichtiger Schritt.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir machen mit dem Gesetzesvorhaben den Justizstandort Deutschland attraktiver und schaffen einen echten Mehrwert für unsere Unternehmen, nicht nur für die in Deutschland, sondern für alle Unternehmen weltweit, die ihre Rechtsbeziehungen auf deutsches Recht stützen wollen. Das ist ein Argument mehr, internationale Verträge auf deutsches Recht zu stützen.
Den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten hervorragenden Entwurf haben wir im parlamentarischen Verfahren an einigen Stellen noch verändert und verbessert. Zwei Änderungen möchte ich hier besonders hervorheben.
Erstens senken wir den Streitwert von ursprünglich 1 Million Euro auf mindestens 500 000 Euro ab. Damit verdoppeln wir ungefähr die Anzahl der infrage kommenden Fälle und schaffen damit einen Weg, dass die Justiz noch schneller zu einer klaren Rechtspraxis kommt und zu vielen Erfahrungen. Damit helfen wir dem Standort und machen ihn mit der internationalen Gerichtsbarkeit noch besser. Wir ermöglichen eine schnelle Fokussierung und eine Spezialisierung des Rechtskörpers.
Zweitens haben wir die Zuständigkeit der Gerichte noch mal erweitert auf bestimmte Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Unternehmen. Damit kommen wir Wünschen aus der internationalen Praxis nach, hier auch Regelungen bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Organen zu ermöglichen, eben bei diesen Commercial Courts.
Wir haben intensiv auch noch weitere Vorschläge besprochen, die ebenfalls Gegenstand des Änderungsantrages sind. Deswegen will ich jetzt kurz darauf eingehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da ist zum Beispiel der Punkt: „Verfahrenssprache Englisch“. Wir haben uns – das ist bekannt – als Koalition dagegen entschieden. Das hat mit der besonderen Struktur des BGH zu tun, der eben keine Commercial Chamber aufweist, sondern aus einer Vielzahl von Fachsenaten besteht. Es geht entscheidend darum, dass wir über die Stärkung des Justizstandortes sicherstellen wollen, dass die BGH-Rechtsprechung weiterhin auf hoher Qualität unterwegs ist. Ich persönlich – und das sage ich ganz deutlich – traue es dem BGH auch ohne Weiteres zu – und ich finde, wir alle sollten dieses Vertrauen in den BGH haben –, dass sehr mutig und sehr schnell Englisch als Verfahrenssprache auch beim Bundesgerichtshof genutzt werden kann.
Dann machen Sie es doch!)
Ich finde, es steht uns gut zu Gesicht, dieses Vertrauen in den BGH zu haben. Und eines, glaube ich, ist hier eine wichtige Botschaft: Wir als Parlament haben die Möglichkeiten, die Frage „englische Sprache“ zukünftig zum Beispiel bei Richterwahlen sehr viel stärker als bisher zu berücksichtigen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es gibt einen weiteren Änderungsantrag der Union, der sich mit der Frage des materiellen Rechts beschäftigt. Die Diskussion ist sehr intensiv geführt worden, im parlamentarischen Verfahren und auch im Vorfeld in vielen Diskussionen: Ist es notwendig, eine AGB-Rechtsänderung vorzunehmen oder nicht?
Sie haben einen konkreten Vorschlag gemacht. Das sage ich aber hier in aller Deutlichkeit: Er bleibt deutlich hinter dem zurück, was in der Praxis diskutiert wird.
Sie machen ja gar nichts!)
Er ist am Ende überhaupt nicht zielgerichtet. Deswegen können wir diesen Vorschlag hier nicht aufnehmen.
Entscheidend ist nämlich an dieser Stelle eins: Wegen der hohen Sensibilität des AGB-Rechts – das wissen wir alle hier durch die intensiven Diskussionen, die wir dazu führen – brauchen wir doch gerade an dieser Stelle eine intensive Debatte mit allen, die daran beteiligt und die davon betroffen sind.
Zuruf des Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU])
Insbesondere kann man, finde ich, nicht nur einen Einzelfall herausgreifen. Denn den entscheidenden Punkt adressieren Sie doch gar nicht: Was bedeutet das eigentlich im internationalen Rechtsverkehr? Dieser Punkt bleibt offen.
Für uns als Koalition ist klar – wir haben es mehrfach angekündigt –: Natürlich bleibt das als Möglichkeit offen und weiter in der Diskussion, um auch an dieser Stelle den Justizstandort Deutschland weiter zu stärken.
Das ist ja mal eine Ankündigung!)
Für dieses Verfahren hier war uns aber wichtig, dass wir jetzt die Möglichkeit schaffen, das endlich umzusetzen, damit Commercial Courts in Deutschland endlich Realität und Wirklichkeit werden.
Damit verhelfen wir der deutschen Rechtsordnung – sie genießt eine hohe Reputation – zu einer breiteren Anwendung. Und wir freuen uns auf die umfassende Nutzung von Commercial Courts in der Rechtspraxis. Damit geht der Justizstandort Deutschland, wie im Gesetzestext angekündigt, gestärkt aus diesem Verfahren hervor. Es ist Zeit dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen. Setzen wir es endlich um!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)