- Bundestagsanalysen
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Die Debatte ist vielleicht nicht unbedingt der Straßenfeger in dieser Woche. Allerdings ist es essenziell, dass wir über die Transparenz unserer Öffentlichkeitsarbeit öffentlich beraten und es auch darstellen, wenn es Änderungen gibt. Es ist natürlich klar: Wenn wir alle hier arbeiten – und wir arbeiten alle viel, unterstelle ich mal zumindest bei den meisten Kolleginnen und Kollegen –, aber es draußen keiner mitbekommt, dann ist das Thema ein bisschen verfehlt. Dementsprechend ist die Frage der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen nicht zu unterschätzen.
Ich freue mich auch sehr, dass wir mit der CDU/CSU hier einen gemeinsamen Entwurf hinbekommen haben; denn es ist völlig klar, dass die Fraktionen essenzielle Pfeiler unserer demokratischen Willensbildung sind. Sie strukturieren die parlamentarische Arbeit, organisieren die Arbeitsteilung und unterstützen ihre Mitglieder natürlich in der politischen Tätigkeit; das kennen wir alle. Dementsprechend ist die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Fraktionen, und die Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, über die Aktivitäten der Fraktionen umfassend informiert zu werden, weil diese Transparenz das Vertrauen fördert und natürlich auch die Akzeptanz unserer Entscheidungen erhöht.
Die bisherige Regelung von § 55 Absatz 3 des Abgeordnetengesetzes war regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Der Bundesrechnungshof hat sie auch schon seit Jahren kritisiert. Deswegen ist es gut und richtig – und ich darf hinzufügen: überfällig –, dass wir hier eine Konkretisierung vornehmen. Ich glaube, dass die aktuelle Regelung, die wir heute ändern, zu viele Interpretationsspielräume zugelassen hat. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Unsicherheiten ausräumen, gerade vor dem Hintergrund der Dynamisierung der Kommunikationslandschaft, die sich ja regelmäßig verändert – wir merken das in den sozialen Medien –, quasi von Woche zu Woche.
Der Bundesrechnungshof meint, dass die Fraktionen die Öffentlichkeit nach der bisherigen Regelung nur über ihre explizite Arbeit im Parlament unterrichten dürfen, also über gestellte Anträge, gehaltene Reden oder Gesetzesinitiativen, aber das zum Beispiel gar nicht mit politischen Botschaften aufladen dürfen und dass auch schon die Verlinkung von einzelnen Abgeordneten unzulässig sein soll. Ich glaube, es ist klar, dass wir das anpassen müssen, und es ist logisch, diese Lücke heute zu schließen.
Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen zu ihren originären Aufgaben gehört – ich glaube, dass man das gar nicht anders sehen kann –, selbstverständlich immer in Abgrenzung zur Parteiaktivität. Deswegen muss die Urheberschaft klar erkennbar sein, und der Grundsatz der Chancengleichheit, insbesondere vor Wahlen, darf nicht verletzt werden.
Ebenso ist es richtig – es ist schon gesagt worden –, dass wir endlich eine explizite Rückzahlungsverpflichtung bei pflichtwidrig verwendeten Mitteln regeln. Eigentlich ist das selbstverständlich, aber bisher gab es dafür keine Rechtsgrundlage. Dementsprechend ist es sehr sinnvoll, dass sie heute geschaffen wird.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
In Zeiten, in denen Fake News und Desinformation eine zunehmende Bedrohung für unsere Demokratie darstellen, ist es unerlässlich, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern als ihre politischen Vertretungen direkt klare Informationen über unsere Arbeit zukommen lassen. Deswegen ist es gut, dass wir diesen Entwurf heute diskutieren, weil er die Transparenz und Effizienz stärkt und klare Regeln schafft.
Ich darf den zwei Minuten des Kollegen Frieser noch anderthalb hinzufügen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Danke schön.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank für dieses großzügige Geschenk. – Damit schließe ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 27.