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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zum Petitionsrecht. Seit 75 Jahren gibt das Grundgesetz jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Davon ist im vergangenen Jahr 11 400-mal Gebrauch gemacht worden. Dabei bietet sich ein breites Bild, breit bei der Qualität der Petitionen und breit bei den Themen. Denn „Bitten und Beschwerden“ heißt, dass sich Bürgerinnen und Bürger sowohl mit Anregungen für Gesetze als auch mit Beschwerden über konkretes Verwaltungshandeln an uns wenden können. Daher geht auch mein erster Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses und an die Mitarbeiter/-innen in unseren Büros, also an diejenigen, die diese über 11 000 Petitionen entgegennehmen, sie aufbereiten, Stellungnahmen einholen, eine erste Beurteilung abgeben, mit den Petenten kommunizieren, für uns Vorlagen erstellen, Begründungen schreiben und den Petenten das Ergebnis erklären. Ihnen allen unser herzlicher Dank!
Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neben diesem laufenden Geschäft des Petitionsausschusses haben wir uns aber auch mit den Grundsätzen des Petitionswesens auseinandergesetzt. Wie können wir das Petitionsverfahren einfacher, besser und schneller machen? Wir haben also damit begonnen, die Petition nicht mehr als Papierakte nacheinander durch die Häuser zu schicken, sondern wir arbeiten inzwischen teilweise parallel und gleichzeitig an Akten.
Wir wollen den aktiven Menschen aber auch mehr Gehör verschaffen. Dazu haben wir gestern im Ausschuss sehr gute Beschlüsse gefasst – wir haben davon gehört –: Wir senken das Quorum für öffentliche Ausschusssitzungen. Ab nächstem Monat kann man bereits ab 30 000 Unterschriften statt bisher 50 000 Unterschriften sein Anliegen in öffentlicher Ausschusssitzung hier in Berlin vorstellen. Und man erhält länger Zeit für das Sammeln der Unterschriften, nämlich sechs statt bisher vier Wochen.
Im vergangenen Jahr haben zehn Petitionen das Quorum für eine persönliche Vorstellung erreicht. Auch dabei gab es ein sehr breites Themenspektrum: von der Qualitätsregelung für Geburtshilfestationen über die Genehmigungsvoraussetzung für Balkonsolaranlagen und die Ausstattung für den Bundesfreiwilligendienstes bis hin zu Elterngeld oder Mutterschutz. Sie alle haben Petenten gemeinsam, die sich mehr als üblich engagieren.
Selbst wenn eine Partei im Einzelfall am Ende zu einer anderen Abwägung als der Petent kommt: Respekt haben alle Petentinnen und Petenten verdient, die für ihr Anliegen kämpfen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU])
Egal wie viele Unterschriften eine Petition erreicht: Wenn der Petitionsausschuss zusätzlichen Informationsbedarf hat, hat er diese Information immer eingefordert.
Wir schauen auch mal näher hin, zum Beispiel, wie schon angesprochen, bei Ortsterminen wie bei dem LNG-Terminal auf Rügen oder bei der Rahmedetalbrücke an der A 45 im Sauerland – hier haben wir uns vor Ort ein Bild gemacht – oder bei sogenannten Berichterstattergesprächen, zu denen zuständige Ministerien geladen werden und Rechenschaft ablegen müssen, wie zum Beispiel bei der Modernisierung von beruflichen Abschlüssen oder der besseren Berücksichtigung von Menschen mit einer beruflichen Ausbildung im öffentlichen Dienst.
Neben all diesen engagiert vorgetragenen Anregungen und Vorschlägen macht für mich der Petitionsausschuss aber etwas anderes aus, nämlich die persönlichen Anliegen von Menschen, für die der Petitionsausschuss der letzte Strohhalm ist, um für sich selber einstehen zu können – sei es, dass den Menschen Unrecht widerfahren ist, oder sei es, dass die Menschen einfach nur das Gefühl haben, ungerecht behandelt worden zu sein. Und nein, wir können leider nicht jedem helfen, und wir können auch nicht jedem sagen, dass seine individuelle Einschätzung eines Problems die richtige ist. Aber wir können unser Bestes tun, um diesen Menschen zumindest zuzuhören und jedes Anliegen mit gleicher Ernsthaftigkeit zu würdigen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das gilt für jede Petition, die wir behandeln.
Und auch wenn sich der Kollege Mattfeldt – wir haben es eben erlebt – im Ausschuss manchmal ein bisschen echauffiert,
Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und der SPD und des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU])
möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen gerade aus der Koalition hier zurufen: Auf eine weitere, gute Zusammenarbeit im Sinne der Petentinnen und der Petenten!
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU])
Als Nächste hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Melanie Bernstein.
Beifall bei der CDU/CSU)