- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz ist tatsächlich ein Mammutprojekt, das keinen Aufschub mehr duldet. Weniger Papier, mehr Flexibilität: Die deutsche Justiz muss auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, und das zeigt auch die breite Zustimmung, die uns hier schon dazu angekündigt wurde.
Dazu werden in 44 Gesetzen und Verfahrensordnungen unterschiedliche Regelungen eingeführt. Insgesamt wird die elektronische Kommunikation mit den Gerichten in Zukunft leichter werden. Insbesondere in Strafverfahren werden alle Beteiligten davon profitieren.
Es wurde schon erwähnt: Der Strafantrag ist jetzt mit wenigen Klicks online oder per E-Mail möglich, wobei aber auch weiter sichergestellt wird, dass die Identität und der Verfolgungswille der antragstellenden Personen bekannt sind, genauso wie bei analogen Strafanträgen. Bürgerinnen und Bürger können jetzt schon Strafanzeigen per Onlineformular auf der Internetwache der Polizei stellen. Eine Ausweitung auf Strafanträge, um eine schnelle Strafverfolgung einzuleiten, ist ein wichtiger Baustein, den wir sinnvollerweise ergänzen, gerade auch vor dem Hintergrund der ganzen Hasskriminalität im digitalen Raum.
Auch die Form von strafprozessualen Einwilligungen und Erklärungen wird flexibler werden; wir sind da technologieoffen. Neben der Protokollierungsmöglichkeit durch die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungspersonen in Gegenwart der einwilligenden Person wird künftig auch die Aufzeichnung per Video im Rahmen einer Vernehmung oder die Verwendung von Signaturpads möglich sein.
Weiter wird auch der Videoanruf in den Gerichtssaal bei Revisionshauptverhandlungen ermöglicht. Die Kritik daran würde ich erst mal zurückweisen. Wir müssen mit der Zeit gehen, und wenn wir Dinge nicht ausprobieren, werden wir nie erfahren, ob sie uns tatsächlich weitergebracht hätten.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es ist richtig, dass wir den Schritt gehen, dass sich Verfahrensbeteiligte, Angeklagte, Verteidigung und Staatsanwaltschaft, zukünftig in geeigneten Fällen auf Antrag eben auch per Videokonferenz zuschalten lassen können. Das spart Zeit und Ressourcen, vermeidet unnötige Anreisen zu Hauptverhandlungen, gerade auch, wenn gar keine Beweisaufnahme mehr in einer solchen Revisionsverhandlung erfolgt, sondern nur noch die Rechtsanwendung überprüft wird.
Es ist wichtig, dass Gerichte flexibel terminieren und die Hauptverhandlungen schnell durchführen können. Die Präsenz in der Revisionshauptverhandlung bleibt weiterhin erhalten; es steht also weiter im Ermessen des Gerichts, ob diese digital durchgeführt wird.
Schließlich sorgen wir auch im Zivilprozess für eine schnellere Kommunikation der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit den Gerichten. Dass jetzt Anträge und Erklärungen von Mandanten endlich elektronisch an Gerichte übermitteln werden können, ist ein Fortschritt. Vor vielen Jahren – daran kann ich mich noch erinnern – mussten wir das immer per Einschreiben schicken; das war wirklich sehr, sehr aufwendig. Es wird einfach Zeit, dass das auch per E-Mail möglich ist, und diesen Schritt gehen wir heute.
In dem Zusammenhang – das wurde auch schon angesprochen – haben wir natürlich auch darauf geachtet, dass die Digitalisierung nicht dazu führt, dass Schutzstandards heruntergefahren werden. Gerade was die Regelungen zu Schriftsatzkündigungen angeht, haben wir in der Zivilprozessordnung, im Arbeitsgerichtsgesetz darauf geachtet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor diesen Kündigungen in Schriftsätzen ausreichend geschützt werden, indem wir die Regelung so formuliert haben, dass eine Kündigung in so einem Schriftsatz natürlich nicht versteckt sein darf, sondern ausdrücklich erkennbar gemacht werden muss.
Die Entlastung der Gerichte durch die Umstellung auf die elektronische Akte ist ab 2026 jetzt verpflichtend. Im Übergangszeitraum ist es den Gerichten auch weiter erlaubt, eine hybride Aktenführung zu gewährleisten, damit nicht der komplette Bestand der alten Akten eingescannt werden muss.
Die Digitalisierung der Justiz ist und bleibt ein Mammutprojekt. Das sind erste Schritte, und wir können sicherlich noch weiter gehen, wenn wir hören, dass wir bei der Digitalisierung 16 Jahre oder auch noch mehr zurückliegen.
Ihre Rede war bis jetzt gut!)
Es kommen ja auch immer wieder neue Aufgaben hinzu. Die werden wir alle zusammen angehen, weil das auch in unserem gemeinsame Interesse ist.
Ihr habt doch den Justizminister gestellt, oder?)
Ich bedanke mich in diesem Sinne für die Breite Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf schon mal im Voraus und auch für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)