Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Rängen! Eine tragfähige Infrastruktur auf der Höhe der Zeit ist entscheidend für die Lebensqualität in ländlichen Regionen. Zentral dafür ist der flächendeckende Ausbau von schnellem Internet und von sicheren und leistungsfähigen Mobilfunkinfrastrukturen, und zwar nicht nur dort, wo Unternehmen sitzen, sondern natürlich auch bei jedem einzelnen Privathaushalt.
Seit Sommer 2022 gilt die TK-Mindestversorgungsverordnung. Jede Bürgerin, jeder Bürger soll über eine angemessene Mindestversorgung in den Bereichen Telekommunikation und Internet verfügen – ob in der Stadt oder auf dem Land. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eben kein „Recht auf schnelles Internet“, wie Sie das immer fälschlicherweise framen. Es geht um Mindestversorgung, eine Grundversorgung, über die jede Bürgerin und jeder Bürger verfügen muss, worauf sie oder er also einen Anspruch hat.
Wir haben vor zwei Jahren ein Sicherheitsnetz geschaffen für all diejenigen, die bislang abgeschnitten waren. Die TK-Mindestversorgungsverordnung ist ein noch immer notwendiges und wirksames Werkzeug, um bislang nicht versorgte Gebiete zu stärken und auch dort Teilhabe am digitalen Alltag zu ermöglichen.
Beifall bei der SPD)
Jetzt geht es Ihnen, werte Union, nicht schnell genug, und Sie fragen kritisch nach; das ist auch Ihre Aufgabe als Opposition. Da muss in der Antwort aber auch der Hinweis erfolgen, dass wir noch immer so viele unterversorgte Haushalte haben, die ein solches Recht auf diese Mindestversorgung überhaupt notwendig gemacht haben, weil Sie 16 Jahre lang den Netzausbau ordentlich vernachlässigt haben. Die Folgen Ihrer desaströsen und langsamen Netzpolitik bekommen die Bürgerinnen und Bürger noch heute zu spüren. Wir kehren die Scheuer-Reste auf.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Als Erstes haben wir die Breitbandförderung, die Sie lange boykottiert haben und auf die die SPD schon in der GroKo gedrängt hat, als Gigabitförderung grundlegend neu aufgebaut und die Förderung auf ein Rekordniveau von 3 Milliarden Euro erhöht. Die meisten Fördermittel davon gehen – raten Sie mal: genau! – in diese unterversorgten Gebiete. Mit jedem neuen Glasfaseranschluss und mit jedem Euro Förderung wird es perspektivisch keine garantierte Mindestversorgung mehr geben müssen. Wir arbeiten uns also sukzessive aus dieser von Ihnen vererbten schlechten Situation heraus.
Die Verordnung hat Mindeststandards gesetzt, bei denen bleibt es aber nicht; das ist klar. Wir entwickeln die Verordnung konsequent weiter. Wir passen die Mindestdaten der Evaluierung entsprechend an, um für alle Haushalte, auch Mehrpersonenhaushalte, die gerade genannt wurden, eine digitale Teilhabe sicherzustellen. Wir wollen die Geschwindigkeit der Verfahren insgesamt erhöhen und das Verfahren vereinfachen. Als Sozialdemokraten achten wir dabei auch immer auf die Erschwinglichkeit.
Ich fasse zusammen: Wir treiben die schnelle und flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und Mobilfunk mächtig voran. Wir achten insbesondere auf den ländlichen Raum; denn auch dort leben Menschen, die Bedarf an schnellem Internet haben. Die Verordnung ist nach wie vor notwendig, um ein Mindestmaß an digitaler Teilhabe sicherzustellen. Sie ist kein Status quo: Wir passen sie ständig an und haben die Lebensrealität der Menschen im Blick.
Vielen herzlichen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Das Wort erhält Eugen Schmidt für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)