- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf die Rede der AfD eingehen.
Das lohnt sich nicht!)
Mir ist das Ganze zu pompös, mir ist das Ganze zu plakativ, zu aufreißerisch.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Man könnte von mir aus sagen: „Gut gedacht, schlecht gemacht“ oder sonst irgendwas.
Zuruf der Abg. Marianne Schieder [SPD])
So lässt sich auch der vorliegende Entwurf des Medizinforschungsgesetzes kurz zusammenfassen. Ich möchte an diesem Punkt aber auch erwähnen, dass die Leopoldina dies auch in ihrer jüngsten Stellungnahme bestätigt hat, an der sich 20 hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beteiligt haben.
Fakt ist: Im Jahr 2016 veranlassten 641 pharmazeutische Unternehmen eine klinische Studie in Deutschland, und wir belegten den zweiten Platz hinter den USA. Im Jahr 2022 waren es nur noch 524. Somit waren wir auf Platz vier hinter den USA, China und Spanien. Gleichzeitig ist Deutschland im EU-Vergleich auf dem letzten Platz, was die Anzahl der Teilnehmer an klinischen Studien zu Arzneimitteln pro 1 Million Einwohner angeht: Deutschland circa 1 500 Teilnehmer, Spanien 4 800, Dänemark 29 000.
Der Entwurf verfolgt einerseits wichtige Ziele: die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die klinische Entwicklung von Medikamenten in Deutschland, der Anstoß einer neuen Innovations- und Investitionsdynamik zur Stärkung des pharmazeutischen Standorts Deutschlands und mehr Unabhängigkeit und Stabilität gegenüber China und den USA, was die Versorgung mit essenziellen Medikamenten angeht – was ich sehr wichtig finde.
Nichtsdestotrotz weist der Entwurf auch einige Lücken und Regelungen auf, die den genannten Zielen schaden. Fraglich ist zuerst einmal die Implementierung einer Bundesethikkommission beim weisungsgebundenen BfArM. Dadurch werden einerseits Doppelstrukturen aufgebaut, die die bestehenden Mechanismen nachhaltig schwächen und unterm Strich auch keinen Mehrwert haben.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Andererseits untergräbt die enge Verbindung zwischen Ministerium und Institut das Vertrauen in ein unabhängiges Bewertungsverfahren.
Was fehlt, ist der Fokus auf die in ein umfassendes Gesamtkonzept gegossene biomedizinische Forschung in Deutschland. Das kann nur mit einem Dreiklang, bestehend aus einer soliden Grundfinanzierung, klaren Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie Bürokratieentlastungen bei Datengenerierungen und dergleichen, gelingen.
Es gibt bereits viele Verbesserungsvorschläge, sei es von der Wissenschaft oder der Industrie, die nun diskutiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund werden wir uns als Unionsfraktion in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass aus dem Entwurf ein Gesetz wird, –
Kollege.
– das als „Gut gedacht und besser gemacht“ zusammengefasst werden kann.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Martina Stamm-Fibich hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)