- Bundestagsanalysen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als SPD-Fraktion stehen wir zu der heute debattierten ganz zentralen Steuerentlastung, die wir in der letzten Legislaturperiode genau so, wie sie im Gesetz steht, gewollt und mit dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchgesetzt haben: die Entlastung von 90 Prozent der Steuerzahlenden vom Solidaritätszuschlag.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Besser als nichts!)
Es war gut und richtig, dass wir den Soli für den überragenden Teil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgeschafft haben, und es war genauso gut und richtig, dass wir zum Beispiel für die Alleinstehenden mit Steuerklasse I und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 90 000 Euro den vollen Solidaritätszuschlag erheben. Das entspricht jedenfalls unserer Vorstellung eines Steuersystems, bei dem auch das bestverdienende Zehntel seinen angemessenen und gerechten Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens leistet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD)
Nicht nur wir sehen das so, sondern laut öffentlichen Erhebungen und auch den Rückmeldungen, die wir in den Wahlkreisen immer wieder erhalten, ganz viele Menschen in unserem Land.
Zuruf des Abg. Sebastian Brehm [CDU/CSU])
Das Empfinden der Menschen ist völlig richtig. Wir werden gegenüber anderslautenden Forderungen nicht einknicken, egal wie vehement sie vorgetragen werden.
Beifall bei der SPD
Steuerschleuder!)
Es ist richtig, dass die Erhebung des Solis das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Das Urteil kennen wir naturgemäß alle noch nicht. Aber was wir jedenfalls kennen, ist die noch gar nicht so alte und sehr klare Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Thema „Ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags noch rechtskonform und verfassungsmäßig?“.
Der BFH hat die Klage für die beklagten Jahre 2020 und 2021 zurückgewiesen. Er hat ganz klar gesagt, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag erhoben werden kann, solange ein besonderer Mehrbedarf besteht und solange dieser begründet werden kann – und das auch völlig unabhängig davon, dass der Solidarpakt II ausgelaufen ist, weil es da keinen Automatismus gibt.
Beifall bei der SPD
Mit Linken hat man immer einen Mehrbedarf, Herr Marvi!)
Weiterhin wird ganz klar ausgeführt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung bei unserer Gesetzgebung gewahrt sei, da der Solidaritätszuschlag entsprechend dem Leistungsfähigkeitsprinzip erhoben werde, was bedeutet, dass höhere Einkommen auch höhere Steuern zahlen.
Und die GmbHs? Das stimmt gar nicht! Das ist kein Prinzip nach der Leistungsfähigkeit!)
Der BFH hat somit entschieden, dass der Soli eine verfassungsrechtlich zulässige Grundlage hat, und er hat es bemerkenswerterweise abgelehnt, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das haben dann, wie wir schon gehört haben, andere getan.
Wir als sozialdemokratische Fraktion sehen die Erhebung des Solis für das bestverdienende Zehntel auch für die Zukunft gut begründet. Wir haben überhaupt nichts gegen eine grundsätzliche Steuerreform, die für mehr Solidarität und Gerechtigkeit steht, aber eben nicht für irgendwelche Flat-Tax-Fantasien.
Umverteilung ist das! Umverteilung!
Zuruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD])
Wir schlagen ganz konkret in unserem Konzept vor, den Soli in eine Zukunftsabgabe zu überführen. Schließlich haben wir mit dem klimaneutralen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft und der Digitalisierung Generationenaufgaben vor uns, die – Achtung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD! – seriös finanziert werden müssen. In diesem Sinne: Wir halten Kurs.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Leider!)
Sehr schön, vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Kay Gottschalk, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD
Mal kurz die Hörgeräte ausschalten!)