Diese Fragen sind immer wieder Gegenstand der Beratung. Sie werden mitbekommen haben – das ist öffentlich –, dass zum Beispiel bei einem Teil des Übertragungsnetzes von TenneT, wo es Verkaufsabsichten eines Eigentümers gab, die Bundesregierung intensiv diskutiert hat, ob man sich daran beteiligen sollte. Wir haben das im Fall eines anderen Netzbetreibers, bei dem es Interesse eines chinesischen Käufers gab, noch in der letzten Legislatur gemacht, sodass die KfW dort einen Anteil von, ich glaube, 20 Prozent übernommen hat. Das ist quasi ständiges Regierungshandeln. Aber auch da gilt: Über solche Prozesse sollte man erst dann berichten, wenn der Vertrag im Einzelfall geschlossen ist.