- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, nein, ich schließe mich dieser Bewertung nicht an, bestreite allerdings auch, dass sie so formuliert ist, wie Sie es gerade wiedergegeben haben. Das Völkerrecht ist da ziemlich eindeutig: Jedes angegriffene Land darf sich auch weit ins Territorium des Angreifenden verteidigen – mit allen Waffen, die ihm zur Verfügung stehen. Die Beschränkung, die es bislang gegeben hat und die es zu einem größeren Teil auch weiter geben wird – soweit es um weitreichende Waffen geht –, ist eine bilaterale, zwischen den verschiedenen Ländern verabredete Regelung und keine, die das Völkerrecht gebietet – um das noch mal deutlich und in aller Klarheit zu sagen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Florian Hahn [CDU/CSU])
Ich gehe über zur nächsten Hauptfrage, und die stellt aus der AfD-Fraktion Dr. Gottfried Curio.