- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Manche Geschäftsmodelle kann man sich echt nicht ausdenken, zum Beispiel solche, für die wir hier das Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz beschließen müssen. Hinter diesem Wortungetüm steht eine Kampfansage an – sagen wir es mal vornehm – findige Geschäftsleute, die bei Zwangsversteigerungen von Schrottimmobilien einen Preis bieten, der den Verkehrswert deutlich übersteigt, und so den Zuschlag bekommen.
Sind sie denn so dumm? Nein, sie haben gar nicht erst vor, den überteuerten Preis zu zahlen. Sie haben lediglich vor, die Mieten für die Schrottwohnungen in dieser Schrottimmobilie zu kassieren, meistens von Menschen, die arm, verzweifelt und gezwungen sind, unter teils erbärmlichen Bedingungen in solchen Schrottimmobilien zu wohnen und dafür auch noch horrende Mieten abzudrücken.
Der Plan geht leider viel zu oft auf, weil es rechtlich bisher so aussieht: Der Ersteher wird mit Verkündung des Zuschlags bei der Versteigerung direkt Eigentümer der Immobilie. Ab diesem Zeitpunkt darf er dann auch direkt den Nutzen aus der Immobilie ziehen, zum Beispiel Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen eintreiben oder die Immobilie neu vermieten. Das kann viel Geld bringen, ohne dass man selbst welches ausgegeben hat. Noch mehr kassiert man sogar, wenn man die Immobilie überbelegt oder verwahrlosen lässt und sich parallel dazu – das kommt auch vor – mit der Schrottimmobilie auch noch am Kredit- und Anlagebetrug versucht.
Die Nutzung der Immobilie, ohne das Gebot zu zahlen, ist zwar ein Missbrauch der Eigentümerstellung. Wird das Gebot nicht bezahlt, kommt es daher in der Regel zu einer Wiederversteigerung. Es vergehen jedoch regelmäßig mehrere Monate zwischen Zuschlag und neuem Versteigerungstermin. In dieser Zeit kann sich der Ersteher erheblicher Einnahmen erfreuen – und macht sich danach mit dem Geld aus dem Staub.
Diesen Herrschaften wollen wir jetzt das Handwerk legen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Marco Buschmann sieht die Möglichkeit vor, besagte Schrottimmobilien unmittelbar nach der Zwangsversteigerung in gerichtliche Verwaltung zu überführen, und zwar so lange, bis das gesamte Gebot beglichen ist. Bis das passiert ist, sind Mieteinnahmen also zunächst an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen. Das dämpft den Anreiz, überhöhte Gebote auf Schrottimmobilien abzugeben, ohne diese zu bezahlen, und aus der missbräuchlichen Ausübung der so gewonnenen Eigentümerstellung auch noch den Nutzen zu ziehen. Der gerichtlich bestellte Verwalter wäre dann derjenige, der die Immobilie verwaltet und zunächst auch den Nutzen daraus zieht.
Ich hoffe, dass wir diesen Gesetzentwurf so schnell wie möglich im Bundestag beschließen können.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Willkomm [FDP])
Wir wären aber zu bescheiden, wenn wir nur das würdigen würden, was uns vorliegt, und keinen Ansporn hätten, noch weitere dringende Verbesserungen auf den Weg zu bringen.
Zuruf von der SPD: Genau!)
Mit dem Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz wollen wir die dreisten Machenschaften mit Schrottimmobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung verhindern. Aber noch wichtiger wäre es doch, wir könnten bereits das Entstehen von Schrottimmobilien verhindern.
Ja!
Dann müsste man gute Wirtschaftspolitik machen!)
Wenn man Städten und Kommunen zuhört, stellt man fest, dass sie uns um genau das bitten: um die entsprechenden Anpassungen und Verschärfungen, auch im Baugesetzbuch, und um das Handwerkszeug, um dem Missbrauch von Wohnraum frühzeitig entgegenzuwirken.
Wer beispielsweise ein Mietshaus aus spekulativen Gründen zur Schrottimmobilie verkommen lässt, damit die Mieter endlich ausziehen, es erst dann saniert und an neue Mieter viel teurer vermietet, dem gehört auch das Handwerk gelegt.
Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD])
Wohnraum ist nämlich ein Grundbedürfnis von jedem und jeder von uns.
Es gibt aber auch Artikel 14 Grundgesetz!)
Wir dürfen es nie zum Schrott verkommen lassen.
Vielen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der nächste Redner ist Roger Beckamp für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD
Das würde ich doch direkt mal zu Protokoll geben!)