- Bundestagsanalysen
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Über „Hass und Hetze“ wird letztlich im gerichtlichen Verfahren entschieden, wie wir wissen. Dafür haben wir ein funktionierendes Gerichtssystem, und wir haben eben die Judikative.
Welches Gesetz verbietet das?)
Herr Brandner, jetzt sind wir bei der Antwort der Ministerin.
Ja!)
Danke schön. – Hass und Hetze hat genau da seine Grenze, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Auch dazu hat es ja entsprechende Gerichtsurteile gegeben. Ich verweise zum Beispiel auf das Gerichtsurteil und den ganzen Klageweg, den meine Kollegin Renate Künast bestritten hat, die damit ein wegweisendes Urteil für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in Deutschland miterstritten hat.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Das war es?)
Ja, das war schon die Nachfrage.
Okay, schade! Ein bisschen mager!
Sie wollen weiter hetzen! Das haben Sie gesagt! Wunderbar!
Albern!)
Herr Reichardt ist dran.
Jetzt kommt die Steigerung!
Stephan Brandner [AfD], an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Sie haben keine Ahnung vom Grundrechtekanon! Das muss man ganz klar sagen!)