Über „Hass und Hetze“ wird letztlich im gerichtlichen Verfahren entschieden, wie wir wissen. Dafür haben wir ein funktionierendes Gerichtssystem, und wir haben eben die Judikative. Danke schön. – Hass und Hetze hat genau da seine Grenze, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Auch dazu hat es ja entsprechende Gerichtsurteile gegeben. Ich verweise zum Beispiel auf das Gerichtsurteil und den ganzen Klageweg, den meine Kollegin Renate Künast bestritten hat, die damit ein wegweisendes Urteil für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit in Deutschland miterstritten hat.