- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – Frau Paus, Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.“
Jetzt kommt Absatz 2:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“
Das merken wir uns mal kurz: „die allgemeinen Gesetze“.
Sie haben gerade gesagt: Hass und Hetze gehören nicht unter die Meinungsfreiheit subsumiert. – Welche allgemeinen Gesetze verbieten denn bitte wo Hass und Hetze? Und wer entscheidet letztendlich, was Hass und Hetze ist?
Das sagt viel über Sie aus!
Gegenruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])