- Bundestagsanalysen
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Zunächst einmal weise ich die Unterstellung, die in die Frage hineingepackt wurde, zurück. Es ist nicht gegen sämtliche vergaberechtliche Kriterien verstoßen worden. Im Auftrag an Brinkert und Lück ist schriftlich fixiert, was zu leisten war. Die Unterbeauftragung – das ist ein Unterschied in Bezug darauf, woher die Budgets gekommen sind – entstammte einer Beauftragung einer größeren Agentur. Die ist offenbar mündlich erfolgt. Aber der eigentliche Vertragsinhalt, welche Leistungen Brinkert und Lück für die insgesamt 800 000 Euro liefern müssen, ist schriftlich fixiert worden und wurde auch in dem Umfang abgeleistet, wie wir uns das vorgestellt hatten.
Darüber hinaus ist die eigentliche Auswahl der Kampagne – ich hatte mir selbst sogar eine etwas anders ausgerichtete Kampagne vorgestellt – durch Fachleute erfolgt, deren Sachverstand in dieser Disziplin über das, was ich zu bieten habe, hinausgeht.
Achten Sie auf die Zeit.
Daher habe ich mich darauf verlassen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Also keine Antwort!)
Die nächste Frage stellt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Janosch Dahmen.