- Bundestagsanalysen
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Danke, dass Sie mir die Gelegenheit geben, noch mal auf einige Punkte des Gesetzentwurfs einzugehen. Sie haben jetzt viele Punkte einfach vermischt. Wir haben in den Beratungen – das hat auch der erste Entwurf dieses Gesetzes ganz klar gemacht – natürlich auf die Kinder geschaut. Beispielsweise ist im Gesetz geregelt, dass in einem Konfliktfall, wenn die betroffene Person über 14 Jahre ist und, sagen wir mal, die Eltern die Änderung nicht wollen, ein Familiengericht dann letztendlich entscheidet. Hier ist der Schutz gewährleistet. Es ist nicht so, dass wir nicht darauf geachtet hätten. Dieser Schutz ist gegeben. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz.
Danke schön.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)