- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute Abend wieder mit einem Thema, das auf den ersten Blick vielleicht ein Feinschmeckerthema zu sein scheint, weil viele wahrscheinlich unter dem Begriff „Besserstellungsverbot“ etwas verstehen werden, um was es tatsächlich gar nicht geht. Es geht nämlich um die Frage: Wie können Institutionen bzw. Forschungseinrichtungen – der Antrag der Union bezieht sich auf gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die nicht institutionell gefördert werden, die also in der Projektförderung durch den Bund sind – entsprechende Gehälter bezahlen?
Da sind wir bei einer Fragestellung, die sehr wichtig ist; denn es geht um folgende Frage: Inwieweit erlauben wir Forschungseinrichtungen, die zum größten Teil Projektgelder erhalten, übertarifliche Löhne bzw. Gehälter zu bezahlen? Da ist natürlich die Frage: Wie werden einerseits die Steuergelder, die in diese Institutionen gegeben werden, verwendet, und ist es andererseits möglich, dennoch höhere Gehälter zu bezahlen, als es der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zulässt?
Die Forderung im Antrag ist, dass in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz übernommen wird, dass man diesen Institutionen quasi mehr Autonomie gibt. Dazu müssten aber diese Forschungseinrichtungen die Voraussetzungen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes erfüllen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags im letzten Sommer war die Diskussion noch offen: Geht es Richtung Wissenschaftsfreiheitsgesetz oder, was dann der tatsächliche Weg war, dahin, diese Fragestellung über das Haushaltsgesetz zu regeln, das nach den Verhandlungen zu Beginn des Jahres 2024 beschlossen wurde?
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In der Anhörung zum Antrag der Union wurden eben die verschiedenen Optionen zu dieser Fragestellung diskutiert, und es wurde auch deutlich, dass es im gewissen Sinne um die Fragestellung geht, wie viel „Vertrauen“ wir in diese Institutionen haben, wie viel Kontrolle tatsächlich stattfindet; denn es geht letztendlich auch um die Verwendung von Steuergeldern.
Der Kompromiss, der jetzt letztendlich im Haushaltsgesetz gefunden wurde, ist der, dass in Institutionen, die Projektförderung erhalten, diejenigen Mitarbeitenden, die eben nicht unmittelbar Gehälter aus Projekten beziehen, höhere Gehälter erhalten können, beispielsweise jemand, der ein Institut leitet. Allerdings müssen diese Mittel aus anderen Quellen als aus Zuweisungsmitteln vom Bund finanziert werden, also zum Beispiel aus Mitteln für Auftragsforschung, die tatsächlich stattfindet. Diese Lösung ist eine, die jetzt erst mal eine Veränderung bringt. Lange Zeit gab es gar nicht diese Möglichkeit, und auch das ist zu berücksichtigen. Auch das ist die Rückmeldung, die man erhält: Ja, jetzt können wir in diese Richtung arbeiten.
Natürlich muss man solche Regeln evaluieren. Zum Gegenstand der Fragestellung muss werden: Okay, ist das pragmatisch? Erreichen wir das Ziel? – Das Ziel ist nämlich, dass wir auch diesen Forschungseinrichtungen, die hervorragende Arbeit leisten – insbesondere bei Fragen des Transfers und der angewandten Forschung –, die Möglichkeit geben, wettbewerbsfähig um kluge Köpfe zu sein.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir sind an dieser Stelle zu der Überzeugung gekommen, den Antrag der Union abzulehnen; denn es ist ein wichtiger Schritt getan. Und wir werden jetzt prüfen, wie diese Regel sich bewähren wird.
Vielen Dank.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der nächste Redner ist Stephan Albani für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)