- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an Volker Wissing, den Verkehrsminister. Gestern gab es ein bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das Gericht hat festgestellt, dass nicht ausreichender Klimaschutz eine Verletzung des Menschenrechts auf Privat- und Familienleben ist. Wir haben von Ihren Vorgängern – das haben Sie schon gut beschrieben – marode Bahnen und viel zu wenige Initiativen in Richtung Klimaschutz im Verkehrsbereich vorgefunden. Das ist die Situation, mit der wir, mit der Sie umgehen müssen.
Wir haben gesehen, dass wir im Bereich ÖPNV beim 49-Euro-Ticket und bei der Bahn jetzt einige Schritte gemacht haben. Aber Sie wie ich wissen natürlich: Das reicht nicht. – Das wird ja auch immer wieder an den Zahlen belegt.
Nun haben wir durch die Haushaltssituation zudem noch die Problemstellung, dass bei den Punkten, die wir im Klimaschutzprogramm verankert hatten – Stichwort „Ausbau Elektromobilität“, Stichwort „Radverkehrsoffensive“ –, sehr vieles jetzt noch nicht so in Gang gesetzt werden konnte. Deswegen stelle ich die Frage, wie wir diesen Widerspruch gemeinsam auflösen, der sich daraus ergibt, dass auf der einen Seite jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gesagt hat, Klimaschutz sei quasi Menschenrecht, und dass wir auf der anderen Seite bundespolitisch einige Lücken zu schließen haben. Daher meine Frage: Wie machen wir das?