Zwischenrufe:
5
Beifall:
5
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuschauer/-innen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ist es eigentlich, in der EU zu leben? Ich gebe Ihnen da mal ein ganz praktisches Beispiel aus meinem Wahlkreis. Wenn Sie in der Gemeinde Echternacherbrück im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind, dann können Sie ganz entspannt über die Brücke gehen oder fahren und sind schon in Luxemburg – ganz ohne Grenzkontrolle. Auf der anderen Seite befindet sich direkt Echternach, die älteste Stadt Luxemburgs. In der Altstadt können Sie dann in aller Ruhe einen Kaffee trinken und mit dem Euro bezahlen, bevor Sie über einen eventuell mit EU-Mitteln finanzierten Wanderweg zurück in die Eifel gehen. Leider knicken Sie dann aber schon zu Beginn der Wanderung um und müssen ganz schnell zum Arzt. Der nächste Arzt ist natürlich in Echternach in Luxemburg. Das ist aber kein Problem; denn Sie können dort mit Ihrer normalen Krankenkassenkarte vorstellig werden. Dort angekommen, merken Sie, dass Ihr Handyakku leer ist. Zum Glück kann Ihnen jemand in der Praxis ein Ladekabel leihen, obwohl Sie verschiedene Smartphones von unterschiedlichen Herstellern haben.
Das alles dank der EU; denn die EU macht unseren Alltag an vielen Stellen leichter. Manchmal merken wir das gar nicht mehr. Deswegen ist es vielleicht ganz gut, wenn wir uns ab und zu daran erinnern, in wie vielen Bereichen die EU insbesondere für Verbraucher/-innen einiges getan hat. In dem Szenario, das ich gerade beschrieben habe, sind gleich sechs Errungenschaften der EU zu finden, die für uns ganz normal geworden sind und zu unserem Alltag dazugehören, besonders wenn man in einer Grenzregion wie der Eifel wohnt.
Wenn man so wie ich schon mal im nichteuropäischen Ausland gelebt hat, dann weiß man das alles noch viel mehr zu schätzen. Dazu zählen die Freizügigkeit, der Schengener Grenzkodex, der EU-Führerschein, der Euro, das EU-Roaming und die Europäische Krankenversicherungskarte. Und – wir haben es schon gehört – ganz neu dazukommen werden jetzt auch noch einheitliche Ladekabel. Wir beschließen heute nämlich die Änderung des sogenannten Funkanlagengesetzes. Bei dem Titel denkt man zwar wahrscheinlich eher an hohe Funktürme, die Debatte um 5G oder Funkanlagen; aber bei dieser Gesetzesänderung geht es um was ganz anderes. Es geht um etwas, was wir so gut wie jeden Tag benutzen, ohne das unsere Smartphones, Laptops, Kopfhörer und E-Book-Reader irgendwann nicht mehr funktionieren und ausgehen.
Bei der Änderung des Funkanlagengesetzes geht es ganz einfach um Ladekabel. Um ganz konkret zu sein: Es geht bei dieser Änderung um Ladekabel des Typs USB-C. Für alle, die jetzt nicht direkt wissen, welches Kabel das ist: Das USB-C-Kabel hat eine kleinere Buchse und einen kleineren Stecker und ist ganz anders als das, was wir bisher kannten. Die meisten Android-Smartphones haben das bereits seit ein paar Jahren, und jetzt wird genau das der Standard in der EU. Die EU hat bereits Ende 2022 beschlossen, dass es EU-weit ein einheitliches Ladekabel für alle Mobiltelefone, Tablets, mobilen Lautsprecher, E-Book-Reader und viele weitere Geräte geben soll. Auch Notebooks werden zukünftig mit einem einheitlichen Ladekabel ausgestattet sein.
Diese Regelung hat die EU aber nicht aus einer willkürlichen Laune heraus beschlossen. Wie bei vielen Alltagserleichterungen, die ich zu Beginn meiner Rede schon aufgezählt habe, stehen auch hierbei wieder Verbraucher/-innen im Fokus der Änderungen. Denn wer kennt es nicht? Der Akku des Smartphones wird unterwegs leer, und man fragt hektisch herum, ob jemand ein Ladekabel dabeihat. Dann muss man erst mal hoffen, dass die andere Person ein passendes Kabel dabeihat. Mir ist es schon oft passiert und sicherlich einigen von Ihnen auch schon, dass das leider nicht der Fall war und das Handy ausging.
Die Gesetzgebung bringt aber auch weitere Vorteile mit sich. Allein im Jahr 2020 wurden in der Europäischen Union circa 420 Millionen elektronische Geräte mit aufladbarem Akku verkauft, damals aber noch mit vielen unterschiedlichen Ladekabeln. Und diese Ladekabel verursachen aktuell pro Jahr circa 11 000 Tonnen Elektroschrott hier bei uns in der EU.
Im Schnitt besitzen wir Verbraucher/-innen in der EU drei Ladegeräte.
Und ich würde mal vermuten, mindestens die Hälfte von uns, wenn nicht sogar ein paar mehr, haben auch so eine chaotische Schublade voll mit verschiedenen Ladekabeln bei sich zu Hause.
Manche auch, weil sie sich nicht von den alten Kabeln trennen können; denn vielleicht kann man das eine oder andere ja doch noch gebrauchen.
Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD
An der Stelle auch kurz der Hinweis, dass alte und nicht mehr verwendete Handys, Laptops, Tablets und die dazugehörigen Ladekabel zurückgegeben werden können, damit sie repariert oder recycelt werden können. Denn in diesen Produkten befinden sich Materialien, die man wiederverwenden kann und die knapp sind.
Trotz der vielen verschiedenen Ladekabel klagen aber auch viele darüber, für bestimmte Geräte nicht das passende Ladekabel zu besitzen. Diesem unglücklichen Zustand wird mit der neuen Verordnung nun auch ein Ende gesetzt. In Zukunft wird es eben ein einheitliches Ladekabel geben, um alle mobilen Endgeräte zu laden. Damit tragen wir zum Umweltschutz bei und können uns auch langfristig von den wilden Kabelsalatschubladen verabschieden.
Aktuell ist USB-C der technische Standard – wir haben es schon gehört –, aber die Technologie entwickelt sich natürlich immer weiter. Aus diesem Grund wird in regelmäßigen Abständen auch überprüft, ob der festgelegte Standard von USB-C angepasst werden muss. Damit stellen wir dann auch sicher, dass das Gesetz mit dem technischen Fortschritt mithalten kann.
Beifall bei der SPD)
Das ist aber noch nicht alles. Die Umsetzung der EU-Verordnung spart nicht nur Ressourcen und Nerven, sondern sie wird auch Geld sparen. Denn zukünftig werden die Hersteller verpflichtet, jedes neue mobile Endgerät auch ohne zusätzliches Ladekabel anzubieten. Insgesamt sollen die Verbraucher/-innen in der Europäischen Union mit der Maßnahme um Ausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Abschließend noch ein Hinweis: Die Regelung gilt natürlich nicht für Altgeräte. Sie müssen jetzt keine Angst haben, dass Sie Ihre alten Geräte umbauen und aufrüsten müssen, sondern das gilt nur für neue Geräte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/-innen: Die EU schafft hier also eine verbraucher/-innenfreundliche Praxis, die uns allen das Leben erleichtern wird, wie so viele der Errungenschaften, die ich am Anfang aufgezählt habe. Sie reduziert außerdem Elektroschrott und schont Ressourcen. Diese Gesetzesänderung klingt vielleicht nicht ganz so spektakulär, aber sie verdeutlicht uns die wichtigen Errungenschaften der Europäischen Union, die unseren Alltag so massiv erleichtern, und das nicht nur am Beispiel meines Wahlkreises, sondern in ganz Deutschland und in der ganzen Europäischen Union.
Ich freue mich sehr, dass wir diese Verordnung jetzt endlich in nationales Recht umsetzen können und verzichte auf meine restliche Redezeit, da wir schon genug zu diesem Thema gesagt haben.
Das ist ja nicht mehr ganz so viel!)
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Frau Werner. Ich muss zugestehen, die Union war da weiter vorn.
Nächster Redner ist der Kollege Uwe Schulz, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)