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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan, ein Gericht, welchem von über 60 Prozent der Menschen in Deutschland großes bzw. sogar sehr großes Vertrauen entgegengebracht wird. Ich finde, darauf können wir stolz sein. Wir haben die Verpflichtung, dieses Gericht nicht nur zu schützen, sondern auch zukunftsfest zu machen.
Die Zeiten, in denen Anwälten, wenn sie eine Verfassungsbeschwerde einreichen, nachts der Schweiß von der Stirn tropft, weil noch 150 Seiten Schriftsatz zu faxen sind und die Deadline, also die Schriftsatzfrist, ausläuft, gehören der Vergangenheit an, weil in diesem Gesetz zwei Dinge geregelt werden: zum einen der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht und zum anderen die Einführung der elektronischen Akte. Beides ist zu begrüßen.
Gleiches gilt für die Frage der sogenannten Richteranklage. Die Verlängerung der Frist von zwei Jahren auf fünf Jahre ist sachgemäß, weil sich gezeigt hat, dass die Frist von zwei Jahren oftmals zu kurz ist.
Alles in allem liegt hier ein vernünftiger Gesetzentwurf vor, welcher das Verfassungsgericht auf die kommunikative Höhe der Zeit hebt. Deswegen wird die Unionsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Sonja Eichwede [SPD])