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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Strafbarkeit von Korruption von Volksvertretern muss die Integrität parlamentarischer Abläufe, wirklich unabhängige Mandatsträger und sachbezogene Entscheidungen sicherstellen; denn käufliche Abgeordnete zerstören das Vertrauen der Bürger in Parlament und Regierung.
Beispiele gab es genug. Dem ehemaligen Unionsvize Georg Nüßlein lag zur Last, im Zusammenhang mit Maskenbestellungen von Gesundheitsministerien mehr als 600 000 Euro kassiert zu haben. Beim früheren CDU-MdB Löbel ging es um Provisionen von rund 250 000 Euro.
Manchmal braucht es gar kein Mandat; da reicht der lange Schatten des Vaters. So im Fall der CSU-Politikertochter Andrea Tandler mit ihren Maskenprovisionen von rund 50 Millionen Euro, auch gezahlt für persönlichen Einsatz bei Minister Spahn. Im Fall von Frau Tandler, die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, endet wohl die Korrekturmöglichkeit des Gesetzgebers. Familienwirtschaft à la Tandler wird es in Bayern geben, solange es dort die CSU gibt.
Beifall bei der AfD)
Aber was ist mit Nüßlein, Löbel und den vielen anderen Absahnern mit Mandat? Sie erfreuen sich ihrer Freiheit und der erzielten Einnahmen; denn laut OLG München ist es nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers kein Verstoß, wenn ein Abgeordneter die Autorität seines Mandats und seine Kontakte außerhalb des Parlaments zum eigenen Vorteil nutzt. – Das ist natürlich völlig falsch – wohlgemerkt: nicht der Beschluss des OLG, sondern diese Rechtslage.
Beifall bei der AfD)
Der Bürger hat in der repräsentativen Demokratie nur beschränkte Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten. Gerade deshalb fordert die AfD die Einführung von Elementen direkter Demokratie nach Schweizer Vorbild. Damit die Bürger einem rein repräsentativen System nicht das Vertrauen entziehen, ist es notwendig, dass Abgeordnete, die sich schamlos selbst bereichern, auch hart bestraft werden.
Ein Abgeordneter, der pflichtwidrig Vorteile annimmt, muss genauso bestraft werden wie ein Beamter. Für das Vertrauen der Bürger in das demokratische System macht es keinen Unterschied, ob ein Abgeordneter Vorteile im Rahmen seiner parlamentarischen Arbeit annimmt oder nur die Autorität oder die Position seines Mandates ausnutzt. Denn bereits der böse Schein der Käuflichkeit ist demokratiezerstörend.
Der Gesetzentwurf der AfD sieht eine Ahndung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr vor und beendet so die Selbstprivilegierung der Abgeordneten.
Der Entwurf der Ampelkoalition ist dagegen völlig unzureichend. Es ist bezeichnend, dass Sie unseren Gesetzentwurf nicht zur öffentlichen Anhörung zugelassen haben. Ihr Vorschlag der Ahndung als Vergehen mit einem Strafrahmen bis drei Jahre ermöglicht, Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Einstellung mit oder auch ohne Auflage oder per Strafbefehl mit einer geringen Geld- oder Freiheitsstrafe zu erledigen – also: weder Transparenz für die Bürger noch Abschreckung für korrupte Abgeordnete.
Beifall bei der AfD)
Noch beschämender war die Position der Union bis vor Kurzem, jedenfalls die des Ersten PGFs, der hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sah. Erfreulich, dass Sie, Herr Kollege – das entnehme ich Ihrer Rede –, das jetzt wohl anders sehen.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Dann können Sie auch unserem Antrag zustimmen.
Beifall bei der AfD)
Danke sehr. – Nächster Redner ist der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)