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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!
„Korruption zu bekämpfen ist nicht einfach nur gute Regierungsführung. Es ist Selbstverteidigung. Es ist Patriotismus.“
„Korruption ist nur eine andere Form der Tyrannei.“
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, brachte es der amerikanische Präsident Joe Biden treffend auf den Punkt. Ich kann ihm hier nur zustimmen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir müssen hart gegen Korruption vorgehen; denn es muss für die Bürgerinnen und Bürger immer klar sein: Wir Abgeordnete, wir arbeiten für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Genau deshalb machen wir dieses Gesetz. Es macht mich nach wie vor fassungslos, wie dreist vor nicht allzu langer Zeit Unionspolitiker bei den Maskendeals ihre Stellung als Politiker missbraucht haben, um Geschäfte zu machen.
Zuruf von der CDU/CSU: Was ist mit Herrn Feldmann?)
Die zuständigen Gerichte haben geurteilt, das stellt keine strafbare Handlung dar, weil es hier eine Strafrechtslücke gibt. Deswegen ist es jetzt überfällig – ein Dank geht an die Grünen und an die FDP für die gute Zusammenarbeit, auch an das BMJ –, dass wir jetzt hier diesen Gesetzentwurf beraten und ihn dann auch bald beschließen können.
Zuruf des Abg. Ansgar Heveling [CDU/CSU])
Wir brauchen eine Strafnorm, um strafrechtlich gegen Abgeordnete vorgehen zu können, wenn sie nicht nur in Ausübung ihres Mandates, sondern auch bei einer unerlaubten Nebentätigkeit während der Mandatszeit tätig werden und gegen Geld bestimmte politische Interventionen unternehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen; das ist überfällig.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Damit kommen wir auch dem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen, Korruption weiter zu bekämpfen, nach; auch daran will ich an dieser Stelle erinnern. Deutschland ist im internationalen Vergleich laut des neuesten Korruptionswahrnehmungsindexes von Transparency International zwar unter den besten zehn Ländern, was Korruptionsbekämpfung angeht, dennoch können wir hier noch besser werden. Es gehört deshalb auch dazu, strafrechtlich noch härter gegen Korruption vorzugehen, was wir mit diesem Gesetz hier tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ganz konkret schaffen wir mit dem neuen § 108f des Strafgesetzbuches den neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung, der den unzulässigen Einflusshandel durch Abgeordnete auch dann unter Strafe stellt, wenn dieser auf Interessenwahrnehmung außerhalb der Mandatsausübung abzielt. In der Tat ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass wir auch sehr weitgehende Verhaltensvorgaben im Abgeordnetengesetz für uns Abgeordnete haben; diese reichen aber eben nicht aus.
Die Maskendeals und wahrscheinlich auch die Aserbaidschan-Connection, die es ja noch abschließend juristisch aufzuarbeiten gilt, haben gezeigt, dass wir hier Strafrechtslücken haben. Wir müssen deshalb auch mit dem scharfen Schwert des Strafgesetzbuches tätig werden – das Abgeordnetengesetz allein reicht hier nicht aus –, wenn wir dafür Sorge tragen wollen, dass es keine entgeltliche Interessenvertretung von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder gegenüber Amtsträgern gibt. Es muss einfach klar sein, dass wir in Deutschland auch hier im Bundestag, wo es leider vorgekommen ist, hart gegen Korruption vorgehen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ja, man kann sich die Frage stellen, ob wir mit dem Gesetzentwurf nicht noch weiter hätten gehen sollen. Es gibt Länder, in denen es auch strafbar ist, wenn nachträglich, also erst nach einem gewissen Zeitraum nach der politischen Intervention eines Abgeordneten, ein Vermögensvorteil zugewandt wird. Und man kann sich auch fragen, ob nicht auch jegliche unberechtigte Zuwendung, also auch ohne einen konkreten Bezug zu einer Leistung eines Mandatsträgers, die sogenannte politische Klimapflege, strafbar sein sollte. Darüber können wir im weiteren Verfahren sprechen.
Abgelehnt haben wir den Vorschlag – das will ich hier ausdrücklich sagen, weil in manchen Ländern ja Kommunalwahlen bevorstehen –, auch die Kommunalpolitiker hier miteinzubeziehen. Es ist schwer genug, Personen zu finden, die auf kommunaler Ebene kandidieren. Außerdem geht es da um geringere Summen; die Einflussnahmen und das Missbrauchspotenzial sind nicht ganz so groß. Deswegen haben wir davon abgesehen, die Kommunalpolitiker hier miteinzubeziehen.
Also: Alles in allem ist das ein guter Gesetzentwurf. Dank noch mal an alle, die daran mitgearbeitet haben! Wir können hier ein starkes Zeichen gegen Korruption in der Politik setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Als nächster Redner spricht der Kollege Thomas Seitz, AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)