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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht richtlinienkonform um, soweit deutsches Recht nicht bereits über diese Richtlinie hinausgeht.
Die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsgesetzes werden größtenteils beibehalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern als verlässlicher Schutz vor Schadensfällen im Straßenverkehr. Darum geht es, Herr Jung, und nicht darum, ob wir vielleicht ein wenig mehr Aufwand betreiben müssen. Wir wollen am Ende alle, die ein Kfz im Straßenverkehr führen, gleich behandeln.
Beifall bei der SPD
Darum geht es doch gar nicht!
Das hat gar nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun!)
Der europäische Gesetzgeber trägt diesem Umstand Rechnung, indem bestehende Lücken und Schwächen jetzt auch geschlossen werden sollen. Als nationaler Gesetzgeber definieren wir erstmals in § 1 den Fahrzeugbegriff, garantieren den Schutz von Verkehrsopfern bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers und regeln eine Versicherungspflicht auch für langsam fahrende Kfz. Dazu gehören auch Kfz bei Motorsportveranstaltungen.
Eine dieser Lücken, die geschlossen wird, ist diese geregelte Haftpflichtversicherungspflicht für langsam fahrende Kfz mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h. Das sind die angesprochenen Stapler, Aufsitzrasenmäher, Trecker, andere Maschinen aus der Land- und Forstwirtschaft, um Beispiele aus dieser Kategorie zu nennen, soweit diese im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Darum geht es. Wir wollen Menschen vor Schäden im öffentlichen Straßenverkehr schützen. Deshalb muss es auch eine Versicherungspflicht für solche Kfz geben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Es wurde auch schon erwähnt: Diese Fahrzeuge sind von der Versicherungspflicht befreit, solange diese auf befriedetem Gelände fahren oder auf befriedetem Besitztum im Sinne von § 123 Absatz 1 StGB.
Der Markt für diese Fahrzeuge wird größer. Hier ist es konsequent, dass potenzielle Schadensereignisse adäquat abgesichert sind. Daher werden wir auch die notwendigen Mindestversicherungssummen anpassen, um Personen- und Sachschäden entsprechend abzudecken. Das wurde schon angesprochen: Je Schadensfall bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und 50 000 Euro bei anderweitigen Schäden.
Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dem Verkehrsopferschutz im Rahmen der Verkehrsopferhilfe e. V. kommt in diesem Zusammenhang noch eine besondere Bedeutung zuteil. Diese wirkte bisher nur als Entschädigungsfonds. Soweit aufgrund von rechtswidrigem Verhalten oder nicht bestehender Versicherungspflicht Schäden ausgeglichen werden mussten, war diese dafür zuständig. Dieses bewährte System bleibt jetzt erhalten. Es kommt aber auch dazu, dass die Verkehrsopferhilfe jetzt in den Fällen eintritt, wenn ein Kfz-Haftpflichtversicherer Insolvenz anmeldet und entsprechende Schäden ausgeglichen werden müssen.
Für die Aufgaben dieser Verkehrsopferhilfe gibt es unterschiedliche Töpfe, da es zwei unterschiedliche Aufgaben sind. Bei diesen Schadensfällen haben wir noch einmal gesondert geregelt – darum hat uns auch der Verein gebeten –, sodass auch die Praktikabilität gegeben ist. Dem haben wir im Rahmen von § 27 des neuen Gesetzentwurfs auch Rechnung getragen. Verwaltungskosten, die bei unterschiedlichen Aufgaben entstehen, können mit einem vernünftigen Schlüssel entsprechend aufgeteilt werden, damit die Verkehrsopferhilfe rechtssicher unterwegs ist.
Insgesamt führen die Aufgaben aber für die Verkehrsopferhilfe zu einem Mehraufwand, vor allen Dingen auch zu einem finanziellen Mehraufwand, der es vor dem Hintergrund auch noch einmal rechtfertigt, dass wir für diese langsam fahrenden Kfz die Versicherungspflicht einführen,
um die Verkehrsopferhilfe zu entlasten.
Beifall bei der SPD)
Ja, ich muss es noch einmal sagen: Es ist konsequent, dass alle Kfz, die auf Straßen fahren und die ein potenzielles Verkehrsrisiko darstellen, auch mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
Haben Sie das mal ins Verhältnis gesetzt?)
Es kann nicht sein, dass die Solidargemeinschaft derer, die ihre Fahrzeuge haftpflichtversichert haben und über die sich letztlich auch die Verkehrsopferhilfe finanziert, am Ende dann die Schäden mittragen muss, die Kfz verursachen, die nicht haftpflichtversichert sind.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ausnahmefälle von der Versicherungspflicht haben wir auch geregelt. Das wurde schon erwähnt. Weil uns klar ist, dass ein gewisser Anpassungsbedarf bei den Fahrzeughalterinnen und -haltern ebenso wie bei den Versicherungsgesellschaften besteht, haben wir nach der Anhörung den entsprechenden Umsetzungszeitraum auf den 1. Januar 2025 bestimmt. Bis dahin ist die Verkehrsopferhilfe im gewohnten Rahmen weiter regresspflichtig.
Kfz verursachen im Straßenverkehr Unfälle. Diese Unfälle müssen abgesichert sein. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf der Koalition, der am Ende eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie ist. Auch die Richtlinienziele haben wir als nationaler Gesetzgeber konsequenterweise noch einmal ausgeschöpft. Im Sinne des Opferschutzes bitte ich Sie heute um Zustimmung für dieses Gesetz.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)