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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der psychischen Erkrankungen können wir einen Anstieg der Fallzahlen in den letzten Jahren erkennen. Wenn wir hier die Versorgungsstrukturen gefährden, werden mehr Menschen krank werden und länger krank bleiben, und dies führt zu höheren Ausgaben im Leistungsbereich.
Uns allen ist bekannt, dass Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen im stationären oder ambulanten Bereich versorgt werden. Das heißt, wir reden hier über die Regelungsbereiche mehrerer Sozialgesetzbücher. Durch Länder und Kommunen und vor allem durch die Leistungserbringer – natürlich meist vor Ort – wird die Versorgung sichergestellt. Wir können nun sehen, wie viele Akteure an diesem komplexen System beteiligt sind.
Alle Akteure am Markt benötigen Fachpersonal. Daher ist es wichtig, die entsprechenden Prozesse endlich ganzheitlich und systemisch anzugehen.
Wir müssen flexible Versorgungsstrukturen zulassen und aufhören, die Krankenhäuser mit starren Personalgrenzen zu gängeln. Denn hier gefährden wir die Versorgungssicherheit. Wir benötigen mehr Flexibilität zwischen den Berufsgruppen, die eine gleichwertige Ausbildung, eine gleichwertige Qualifikation haben. Man kann nämlich durch die Berücksichtigung eines angemessenen Qualifikationsmixes die patientenbezogene Behandlungs- und Versorgungsqualität flexibel sicherstellen und entscheidend verbessern und damit starre Regeln aufbrechen.
Die geltenden Personalbemessungen in den Kliniken gemäß der sogenannten PPP-RL, die von Ihnen so viel gepriesen wird, haben sich nicht bewährt und sind auch nicht ausschlaggebend für einen Therapieerfolg. Denn ihre kleinteiligen, restriktiven Personalmindestanforderungen sind für uns kein Instrument der Qualitätssicherung.
Beifall bei der CDU/CSU)
Die vorgesehenen Folgen einer Nichteinhaltung der Mindestvorgaben – Sie haben sie angesprochen, Frau Lütke – sind natürlich völlig unverhältnismäßig und überzogen, stellen die ortsnahen Versorger vor unlösbare Herausforderungen und gefährden damit die wohnortnahe Versorgung. Kliniken müssten die Zahl der Betten reduzieren. Dies hat auch der G-BA erkannt und die Strafzahlungen bis 2026 ausgesetzt, mit der Begründung, die Kliniken hätten dann mehr Zeit, diese Kriterien zu erfüllen. Aber ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir jetzt schon wissen, dass diese Regeln nicht umsetzbar und haltbar sind – und wir wissen, dass es mit der Personalknappheit auch in zwei Jahren nicht anders aussieht –, warum halten Sie dann daran fest und verunsichern die Kliniken mit diesen überbordenden Regularien? Die PPP-RL ist ein bürokratisches Monster. Die Kliniken müssen ihre Verwaltung immer weiter ausbauen, um Ihrem Meldewahnsinn gerecht zu werden.
Beifall bei der CDU/CSU
Dies sollten Sie bei Ihrer Krankenhausplanung, die Sie angeblich vorhaben, dringend berücksichtigen. Die starren Quoten sind in vielen Fällen realitätsfern und praxisfeindlich.
Lassen Sie uns Lösungsansätze schaffen, um die Versorgung gemeinsam zu verbessern! Dafür haben wir in unserem Antrag viele Vorschläge gemacht. Lassen Sie die Patienten nicht im Stich!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU
Haben Sie zur Kenntnis genommen, was der G-BA entschieden hat?)