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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden das Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz und das Tierarzneimittelgesetz in einen Topf geworfen. Das bringt Intransparenz und hat schon Methode. Denn ein solches Omnibusverfahren erleben wir hier nicht zum ersten Mal. Ich beschränke mich auf das Tierarzneimittelgesetz.
Man kann erwähnen: Das Bundesverfassungsgericht hat den Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger humanhomöopathischer Arzneimittel gekippt. Da musste gehandelt werden, und das geht mit der vorliegenden Gesetzesänderung so in Ordnung.
Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Vor einem Jahr haben wir hier aber die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes debattiert. Wir haben es eben gehört: Am 21. Dezember 2022 gab es die letzte Änderung. Vor einem Jahr haben viele maßgebende Fachverbände in der damals durchgeführten Ausschussanhörung die getroffenen Änderungen hart kritisiert.
Sie haben die handwerklichen Mängel trotz dieser Nachbesserung heute aber nicht behoben. Angesichts der Tatsache, dass das Tierarzneimittelgesetz mit diesem Gesetzentwurf erneut aufgegriffen und geändert wird, hätte ich mir gewünscht, dass Sie diese Kritik der Fachwelt nun berücksichtigen.
Beifall bei der LINKEN)
Aber diese Chance ist vertan – ein Armutszeugnis. Es bleibt also die grundsätzliche Kritik an dem hohen bürokratischen Aufwand für die Tierärzteschaft durch die Übertragung der Meldepflicht auf den Veterinär nach § 56 Tierarzneimittelgesetz. Die Praktiker hätten sich eine Rückführung der Dokumentationspflicht auf das EU-rechtlich erforderliche Maß gewünscht. Dies hätte Entlastung bedeutet.
Beifall bei der LINKEN)
Daher fordern wir Linken die Bundesregierung hier nochmals auf, die Einwände und Kritikpunkte der Verbände ernst zu nehmen. Sorgen Sie dafür, dass eine wirkliche Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes kommt!
Beifall bei der LINKEN)