Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Artikelgesetz, mit welchem erstens europarechtliche Vorgaben in das Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz eingearbeitet werden und zweitens das neugeschaffene Tierarzneimittelgesetz korrigiert wird.
Diese Korrektur, meine Damen und Herren, ist notwendig, da – aus meiner Sicht vollkommen zu Recht – das Bundesverfassungsgericht den Tierarztvorbehalt bei der Anwendung von nicht verschreibungspflichtigen Humanhomöopathika gekippt hat und uns damit nun auf die Nachhilfebank zwingt. Für mich persönlich kommt das nicht überraschend, und auch für uns als Union ist hier durchaus auch mal Selbstkritik angezeigt. Die vorliegende Anpassung ist deshalb richtig und ausdrücklich zu begrüßen.
Ich erinnere mich noch gut an die Beratungen zum damaligen Gesetzentwurf und die vorgetragenen ernsthaften Bedenken der Tierheilpraktiker. Ihre Argumente waren schlüssig; sie haben auch auf die dramatischen Folgen hingewiesen. Meine Damen und Herren, ein Eingriff in die Berufsfreiheit und ein faktisches Berufsverbot durch die Regelung des § 50 Absatz 2 des Tierarzneimittelgesetzes standen im Raum. Ich habe diese kritische Einschätzung damals geteilt.
Hinweise in der Sache fanden leider kein ausreichendes Gehör bzw. keine Mehrheit im Gesetzgebungsverfahren. Stattdessen haben wir hier den speziellen Interessen der Tierärzteschaft wohlwollend sehr viel eigenen Raum, nach meiner Meinung zu viel Raum, zugebilligt. Berechtigte Kritik, die vorgebracht wurde, hatte das Nachsehen. Das Ergebnis ist bekannt und macht nun heute diese Korrektur, diese Änderungen erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit sollte uns dieser Umstand generell zu denken geben, auch beim Zustandekommen anderer Rechtsvorschriften. Frau Mayer, mir fällt hier spontan ebenfalls die GOT ein. Ich glaube, auch hier ist der Bogen mittlerweile zugunsten einer Berufsgruppe deutlich überspannt, die Rechtsnorm bedarf einer Korrektur.
Interessengruppen haben selbstverständlich berechtigte Anliegen, sie müssen auch gehört werden – darüber besteht, glaube ich, hier im Haus Konsens; das wird im demokratischen Verfahren auch nicht in Abrede gestellt –, gerade dann, wenn sie unmittelbar von den Folgen neuer Gesetze oder Verordnungen betroffen sind. Aber Verfassungsfestigkeit und Ausgewogenheit sind Zielstellungen, denen wir alle zuvorderst verpflichtet sind.
Die Korrektur, die wir heute vornehmen, Herr Minister, ist notwendig und findet unsere Zustimmung. Aber das andere Gesagte bitte ich ebenfalls zu berücksichtigen.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Die nächste Rednerin ist Anna Kassautzki für die SPD-Fraktion.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)