Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und die Schaffung eines Völkerstrafrechts ist ein rechtsstaatlicher Fortschritt, vor allen Dingen eine Entwicklung, die deutlich macht: Durch das Weltrechtsprinzip ist es uns nicht egal, wenn auch Ausländer, nichtdeutsche Staatsbürger, in anderen Teilen der Welt Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen. Wir bringen zum Ausdruck: Diese Taten müssen gesühnt werden, und Gerechtigkeit muss letztlich eintreten. Das ist, finde ich, eine wichtige Fortentwicklung des Rechts.
Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Luiza Licina-Bode [SPD] und Philipp Hartewig [FDP])
Natürlich hat in den letzten 20 Jahren die Existenz von Recht Kriege und kriegerische Auseinandersetzungen nicht verhindert. Aber es geht zum einen um die Würde der Opfer und um das Wissen, dass die Taten aufgeklärt und abgeurteilt werden. Zum anderen muss ein starkes Völkerrecht dazu beitragen, vor Verbrechen abzuschrecken und an die Stelle der Herrschaft von Gewalt die Herrschaft des Rechts zu setzen. Vor diesem Hintergrund ist die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts notwendig und geboten.
Wenn man sieht, dass seit dem schlimmen, schwarzen 7. Oktober israelische Frauen Opfer sexualisierter Gewalt durch die Hamas geworden sind und die Hamas systematisch sexuelle Übergriffe als Kriegswaffe eingesetzt hat, dann zeigt sich durch bittere aktuelle Vorkommnisse die Notwendigkeit, dass wir das Völkerstrafrecht um diesen Tatbestand ergänzen. Das ist dringend notwendig.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und ja, es gibt eine Notwendigkeit, dass wir auch die Opfer stärker beteiligen. Das ist eine Frage der Würde und Anerkennung ihres Leids. Ich bitte aber auch, dass wir in den Ausschussberatungen noch einmal genau hinsehen, dass auf der einen Seite die Beteiligung der Opfer möglich wird und auf der anderen Seite ein zügiger Ablauf des Verfahrens nicht verhindert wird. Da müssen wir zu einer guten Lösung in Sachen Nebenklage kommen.
Gestatten Sie mir abschließend noch einen Hinweis zu einem Punkt, den wir nicht vergessen dürfen – der Kollege Karaahmetoğlu hat es schon angesprochen –, nämlich dem furchtbaren Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Er darf nicht in Vergessenheit geraten, und dessen juristische Aufarbeitung muss erfolgen. Deswegen meine ich, dass wir jenseits des Völkerstrafrechts uns gemeinsam weiterhin auf den Weg machen müssen, ein Sondertribunal für die Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine einzurichten, damit die Lücken, die wir in diesen Fällen haben, geschlossen werden und wir für Taten im Rahmen dieses Angriffskrieges eine juristische Aburteilung sehen. Das wäre aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag zur Gerechtigkeit.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich schließe die Aussprache.