Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sie meinen die deutschen demokratischen Altfraktionen, oder? Dann sagen Sie es auch: deutsche demokratische Altfraktionen!)
Das Völkerstrafrecht ist ein unerlässliches Mittel im Kampf für Gerechtigkeit. Es stellt Verbrechen unter Strafe, deren Ausmaß wir kaum fassen können, Verbrechen, die gegen jegliches Grundprinzip der Menschlichkeit und Humanität verstoßen, Verbrechen, wie sie die Mitglieder der Hamas beim brutalen Überfall auf Zivilistinnen und Zivilisten in Israel am 7. Oktober dieses Jahres begangen haben, dem Tag des schlimmsten Massakers an Jüdinnen und Juden seit 1945, Verbrechen wie den Überfall Russlands auf die Ukraine, der Tag, seit dem in Europa wieder ein Krieg herrscht. Die vielen Bilder aus Butscha ebenso wie andere Bilder sind uns weiterhin im Gedächtnis. Die Verfolgung von Völkerstraftaten darf vor den Grenzen keinen Halt machen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Clara Bünger [DIE LINKE])
Nach dem Weltrechtsprinzip können wir auch Taten verfolgen, die in anderen Staaten oder durch ausländische Staatsbürger begangen werden. Das ist auch wichtig – wichtig zur Aufrechterhaltung unserer internationalen Ordnung. In erster Linie ist das natürlich die Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag. Dessen Zuständigkeit kann aber auch oft politisch im UN-Sicherheitsrat blockiert werden. Deswegen ist die Verfolgung von Völkerstraftaten vor internationalen Gerichten ungeheuer wichtig. Und es ist eben auch ungeheuer wichtig, dass wir sie gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte von Deutschland aus verfolgen. Wir haben hier eine historische Verantwortung.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Clara Bünger [DIE LINKE])
Zusätzlich muss hierzu gesagt werden: Es gab eben einen Verweis auf die Nürnberger Prozesse zu den Verbrechen der Nationalsozialisten, die am Ende des dunkelsten Kapitels der Geschichte unseres Landes standen. Mit den Urteilen des Internationalen Militärgerichtshofes wurden auch die Gründe, die dem internationalen Völkerstrafrecht zum Durchbruch verhalfen, genannt, nämlich dass Verbrechen von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen werden. Das bedeutet, dass das Völkerrecht ohne die Möglichkeit der Bestrafung dieser Menschen keine Geltung haben kann. Deswegen brauchen wir die Bestrafung der Menschen, die diese Völkerstraftaten begehen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Deswegen haben wir in Deutschland vor 21 Jahren im Völkerstrafgesetzbuch das Weltrechtsprinzip ausdrücklich im deutschen Recht verankert, und deswegen ist eben auch wichtig, dass wir damit jetzt weitermachen.
Wir haben hier in Deutschland gerade in den letzten Jahren sehr viele Erfahrungen gesammelt; denn der Generalbundesanwalt und deutsche Gerichte – der Minister hat es betont – haben gerade in diesen Tagen, aber auch in den letzten Jahren international eine Vorreiterrolle eingenommen.
Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte 2021 und 2022 zwei ehemalige Angehörige des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein unabhängiges Gericht bestätigte damals erstmals, dass das Assad-Regime ein staatliches Foltersystem geschaffen hat, und schuf damit einen Präzedenzfall auch dafür, dass staatliche Bedienstete nicht von ihrer Immunität geschützt sind, wenn sie Völkerverbrechen begehen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte 2021, dass sich ein irakischer IS-Angehöriger wegen der Versklavung und Ermordung eines jesidischen Mädchens auch des Völkermordes strafbar gemacht hat, und urteilte damit das erste Mal aus, dass es ein Völkermord war, der an den Jesidinnen und Jesiden begangen worden ist. Das ist wichtig, das ist internationale Rechtsfortentwicklung. Hier müssen wir weitermachen. Und hier müssen wir eben auch unser Recht durch diese Reform auf moderne Füße stellen.
Deshalb wollen wir die Rechte der Betroffenen bei der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung stärken. Zudem wollen wir Völkerstrafprozesse besser für die internationale Öffentlichkeit zugänglich machen und die Dokumentation der Prozesse verbessern; denn schließlich führen wir diese Prozesse in Deutschland auch gerade für die internationale Gemeinschaft und für die Betroffenen. Deswegen muss ihnen der Inhalt der Prozesse auch zugänglich sein; der Minister führte dies aus.
Beifall der Abg. Kaweh Mansoori [SPD] und Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dazu gehört auch, dass Medienvertreter in der Regel Zugang zur Verdolmetschung haben und die Urteile in die englische Sprache übersetzt werden, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Clara Bünger [DIE LINKE])
Wir wollen zudem Strafbarkeitslücken im deutschen Recht schließen. Dazu gehören vor allem die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. Wir wissen, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen massiv und systematisch im Rahmen von Konflikten eingesetzt wird. Hier müssen wir hart vorgehen und auch die rechtlichen Antworten darauf schaffen. Zudem werden auf der Welt auch queere Menschen systematisch verfolgt. Deswegen ist es sehr wichtig, den Schutz vor Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und des Geschlechts – und hier auch inbegriffen der geschlechtlichen Identität sowie der Geschlechtsmerkmale – zu verankern. Damit verankern wir im deutschen Recht, was in der internationalen Rechtsentwicklung schon lange anerkannt ist.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP])
Ich freue mich auf die Beratung des guten Gesetzentwurfs aus dem Hause des Bundesjustizministers und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die AfD-Fraktion erteile ich jetzt Stephan Brandner das Wort.
Beifall bei der AfD)