Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal Diskussion über die Erbschaftsteuer, wieder einmal ein Antrag der Linken! Ich habe den Kommentar des Herrn Kollege Korte so verstanden, dass es auch weiterhin solche Anträge geben wird. Vielleicht sind sie nächstes Mal ein bisschen ausführlicher und nicht noch kürzer in der Sache.
Wir erleben in dieser Debatte wieder mal, dass ideologische Welten aufeinandertreffen, und das ist in der Steuerpolitik nicht immer sachgerecht. Vielmehr sollte man sich die Sache näher ansehen. Wir haben zwei unterschiedliche Anträge vorliegen. Den einen kann es bei der Erbschaftsteuer nicht genug sein; das ist der Antrag der Linken. Da soll auf die 10 Milliarden Euro, die die Länder einnehmen, noch ordentlich was draufkommen. Und dann gibt es den der AfD, die der Meinung ist, die Länder könnten mal eben auf 10 Milliarden Euro verzichten.
Ja!)
Diese beiden Anträge bieten eigentlich eine Gelegenheit – das finde ich spannend, aber dafür reicht hier die Zeit nicht –, einmal über Sinn und Zweck der Erbschaftsteuer nachzudenken; Kollege Mordhorst hat in die Richtung gewiesen. Es geht um einen Abwägungsprozess.
Ich hab’s erklärt!)
Von leistungslosen Einkommen zu sprechen, halte ich schon für sehr mutig,
Ach echt?)
weil Vermögen immer durch Leistung entstanden ist; sonst würde es Vermögen nicht geben.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
Nicht das Erbe! Das haben Mitarbeiter erarbeitet! Tausende Mitarbeiter bei BMW haben das Vermögen erarbeitet! Das weißt du doch, Fritz!)
Das ist natürlich immer abhängig von der Blickrichtung.
Da wir von Familienunternehmen sprechen: Wenn Sie Familienunternehmen kennen würden, dann wüssten Sie, dass nicht nur der Gesellschafter dazu beiträgt, dass ein Familienunternehmen lebt
Nee, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!)
– auch die, Frau Heiligenstadt, da haben Sie recht –, sondern die gesamte Familie. Das müsste man sich in der Breite ansehen.
Zuruf von der SPD: Zum Beispiel bei BMW!)
Ich persönlich bin der Auffassung, dass es eine Rechtfertigung für die Erbschaftsteuer gibt; sie muss aber klug ausgestaltet sein.
Die Erbschaftsteuer hier in Deutschland existiert seit 1906. Wir haben gestaffelte Steuersätze von 7 bis 50 Prozent. Wir haben auch persönliche Freibeträge, die angepasst werden müssen – darauf ist heute mehrfach hingewiesen worden – und die dazu führen, dass Sie zu den statistischen Ergebnissen kommen, die Sie hier dauernd vortragen.
Ja, die nerven!)
Vom Grundsatz, dass der komplette Vermögenszuwachs nach dem sogenannten gemeinen Wert, also nach dem Verkehrswert zu bewerten ist, können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie Artikel 3 des Grundgesetzes Rechnung tragen. Darum war diese Steuer ja schon des Öfteren Thema beim Bundesverfassungsgericht, zuletzt im Urteil von Dezember 2014. Alle, die damals im Vermittlungsausschuss saßen – Herr Kollege Görke als Finanzminister, aber auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans sowie Wirtschaftsminister Gabriel waren eingebunden –, waren bis auf den Kollegen Görke der Auffassung, dass es sinnvoll ist, für den Übergang von Betriebsvermögen Ausnahmen zu schaffen. Diese haben wir genau entlang der Leitplanken des Urteils vom 17. Dezember 2014 getroffen. Von daher ist das, was wir tun, richtig, und wir haben das schon damals vernünftig begründet.
Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, dass es betriebliche Verschonungen für geeignet, erforderlich und grundsätzlich angemessen hält. Wir haben bei den betrieblichen Vergünstigungen also die Rückendeckung des obersten Gerichtes in Deutschland. Das sind keine Schlupflöcher, wie hier immer wieder gesagt wird, sondern das ist ein Ausnahmetatbestand, der verfassungsrechtlich untermauert ist, und das ist auch richtig so. Wir wollen Unternehmen beim Übergang in die nächste Generation nicht gefährden; es geht im Wesentlichen um Familienunternehmen. 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind in Familienstrukturen; dort sind ungefähr 60 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.
Ich brauche ein Taschentuch!)
Wir wären ein Tor, wenn wir durch die Erbschaftsteuer den Unternehmen Liquidität entziehen und sie somit in größere Schwierigkeiten bringen würden.
Es ist wichtig, diese Ausnahmetatbestände und damit die besondere Unternehmensstruktur in Deutschland zu erhalten, die Arbeitsplätze sichert, die gerade in Krisenzeiten – das haben wir bei Corona gesehen – ein besonderer Stabilitätsanker ist, die gerade im ländlichen Raum zu Hause ist und dort die Regionen stärkt.
Ich muss Ihnen als in Sportvereinen ehrenamtlich Tätiger ganz ehrlich sagen: Welche Unternehmen sind es, die im kulturellen und im sportlichen Bereich unterstützen? Das sind nicht die großen Kapitalgesellschaften, sondern die Familienunternehmen. Diese wollen wir erhalten. Von daher sind die Regelungen gut.
Ich bin ein bisschen in Sorge darüber, was ich hier heute von SPD und Grünen gehört habe. Meine Hoffnung liegt – ich hätte nie gedacht, dass ich das mal sagen würde – bei der FDP.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU
O Gott!)
Für die SPD-Fraktion hat nun Armand Zorn das Wort.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)