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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten gleich zwei Anträge zum Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“, über das wir schon im Juni dieses Jahres und auf Antrag der Union im Dezember letzten Jahres debattiert haben. Wenn es nach den Linken geht, sollen weiterhin die, ich sage mal, bösen Milliardenerben, Familienunternehmen und Mittelständler steuerlich mehr belastet werden. Die AfD will die Erbschaft- und Schenkungsteuer gleich ganz abschaffen.
Sollte die heutige Debatte, insbesondere aus Sicht der linken Seite des Hauses, allerdings dazu dienen, über die Generierung von Mehreinnahmen zu diskutieren, um die entstandene Haushaltslücke zu füllen, so kann ich nur sagen: Wir haben kein Einnahmenproblem; wir haben ein Ausgabenproblem.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Armand Zorn [SPD])
Bevor wir die Ausgabenseite nicht ausreichend konsolidiert haben, brauchen wir über höhere Steuern oder gar eine Aufweichung der Schuldenbremse gar nicht zu reden.
Beifall des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])
Was die Erbschaftsteuer angeht, so gehen wir Liberale den Mittelweg. Zugegeben: Die aktuelle Erbschaftsteuer ist reformbedürftig.
Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Deshalb fordern wir auch weiterhin eine Erhöhung der Freibeträge um 25 Prozent und einen Tarif auf Rädern, also eine Indexierung, sodass Steuerfreibeträge automatisch an die Inflation angepasst werden. Das ist fair; denn nur so verhindern wir, dass der Fiskus bei hoher Inflation ungerechtfertigte Mehreinnahmen erzielt. Wie so oft, werden aber all diese Vorschläge und Ideen von den Ländern blockiert.
Aha! Wer regiert denn in den Ländern?)
Wichtig ist eine Reform auch deshalb, um Erben eines Einfamilienhauses oder einer kleinen Eigentumswohnung zu entlasten. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zwischen 2009 und 2022 haben sie sich vielerorts sogar verdoppelt. Die Freibeträge dagegen wurden nicht angehoben. Der Faktor Preisentwicklung wurde also einfach außer Acht gelassen, und das widerspricht ausdrücklich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass Erbgänge einer realistischen Wertbemessung unterzogen werden müssen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Und dass wir Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht haben sollten, das dürfte uns nicht erst seit den letzten Tagen bewusst sein.
Viele Menschen in diesem Land haben hart für ihr Vermögen gearbeitet. Es ist Lebenswerk und Altersvorsorge zugleich. Eltern bauen Werte und Vermögen gemeinsam mit ihren Kindern und Enkelkindern auf. Das oft so lapidar als „Erbmasse“ bezeichnete Vermögen ist nicht nur von materiellem, sondern auch von großem emotionalem Wert für die Familien. Die Menschen haben dafür gespart und auch verzichtet. Höhere steuerliche Freibeträge bei Erbgängen sind deshalb auch eine Frage der Leistungsgerechtigkeit.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Armand Zorn [SPD])
Des Weiteren erinnere ich immer wieder gerne daran: Die Erbschaftsteuer ist eine Substanzsteuer
und greift in bereits mehrfach versteuertes Vermögen ein. So wird zum Beispiel eine Immobilie aus bereits versteuertem Einkommen erworben und ist weiterhin durch Grunderwerb- und Grundsteuer belastet.
Beifall bei der FDP)
Auch mit Blick auf unsere Arbeitgeber, die zwar auf dem Papier viel Geld in betrieblichem Vermögen gebunden haben, also in Gebäuden, Maschinen, Arbeitsplätzen oder Software, gibt es gute Gründe, dass betriebliche Erbgänge anders behandelt werden als private; denn im Zweifel müssen zwangsläufig Teile des Unternehmens verkauft werden, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.
Dann hilft auch eine Ausweitung von Tilgungs- und Stundungsmöglichkeiten nichts, wie im Antrag der Linken gefordert. Das würde das Problem lediglich verschleppen. Wir brauchen uns keine Illusionen zu machen: Noch mehr Unternehmen würden aus diesem Grund Deutschland den Rücken kehren.
Ich glaube, gerade in der aktuellen Situation wäre es unverantwortlich, unsere Unternehmerschaft noch weiter unter Druck zu setzen und Debatten über wie auch immer geartete Steuererhöhungen zu führen. Wir müssen unser Steuersystem vielmehr vereinfachen und darüber hinaus versuchen, auf der Ausgabenseite Geld einzusparen.
Bevor ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, jetzt mitteile, dass wir Ihren wie auch den Antrag der AfD natürlich ablehnen werden, möchte ich sagen: Als Fraktion waren Sie lange Jahre fester Bestandteil dieses Hauses. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren – wir waren eigentlich immer grundsätzlich anderer Meinung –,
Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
so schätze ich doch viele Kolleginnen und Kollegen von Ihnen ganz persönlich.
Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich werde ab dem 6. Dezember Ihre Anträge vermissen; sie waren immer Grundlage für flammende Debatten in diesem Haus.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Wir kommen ja wieder mit unseren Anträgen! Ich hoffe, Sie vermissen uns nicht zu lange!)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Christian Freiherr von Stetten das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)