Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – In der Tat haben wir diese Diskussion intensiv verfolgt. Der gestrige Beschluss entspricht nicht der Position der Bundesregierung. Wir bleiben bei der Opt-out-Regelung für die Nutzung der Daten in der elektronischen Patientenakte. Das Gleiche gilt für die Nutzung dieser Daten für Forschungszwecke. Wir gehen davon aus, dass die endgültige Fassung der Rechtsgrundlage für den European Health Data Space genau diese Möglichkeiten arrondieren wird.