- Bundestagsanalysen
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung zu meinem Vorredner: Herr Schmidt, Sie sind nicht die einzige Stimme der Vergessenen hier im Deutschen Bundestag – Sie sind die einzige Stimme, die hier in dieser Debatte himmelschreiende Fake News verbreitet.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Es ist einfach hanebüchen, vollkommen unzutreffend, wenn Sie behaupten, dass von Spätaussiedlern Gentests vorzubringen sind.
Zurufe: Stimmt nicht!
Absurd!
Quatsch!)
Das trifft nicht zu. Das ist falsch, um es hier ausdrücklich festzuhalten.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN
Hetze! Hetze! Hetze!)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bei diesem Gesetzgebungsverfahren drängt sich mir das Zitat „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ auf. Um es klar zu sagen: Es hat – leider – zu lange gedauert, bis dieses Gesetzgebungsvorhaben uns erreicht hat. Frau Bundesinnenministerin Faeser hat im Frühjahr dieses Jahres erklärt, dass es eine Novelle des Bundesvertriebenengesetzes geben wird. Diese ist dringend notwendig wegen der beiden jetzt schon oft erwähnten Themen, dem Gegenbekenntnis und der Wohnsitzthematik. Leider sind in den letzten Monaten zu viele Anträge von Spätaussiedlern abgelehnt worden wegen des Vorliegens eines sogenannten Gegenbekenntnisses bzw. wegen eines Verstoßes gegen die Sechsmonatsfrist.
Leider hat es knapp acht Monate gedauert, bis wir uns hier im Deutschen Bundestag mit diesem dringend notwendigen Gesetzgebungsvorhaben beschäftigen konnten. Wir werden als CDU/CSU-Fraktion diesem Gesetz zustimmen, weil die Rechtslage dies dringend erfordert. Ich sage aber auch: Wir haben im Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, der von den Sachverständigen am vergangenen Montag sehr positiv goutiert wurde. Ich bedauere es ausdrücklich, dass trotz durchaus positiver Zeichen seitens der Regierungskoalition unserem Änderungsantrag erstens die Zustimmung verweigert wird und zweitens – das wäre zumindest ein rechtliches Minus gewesen – nicht einmal einige Aspekte dieses Änderungsantrages aufgenommen werden. Das ist wirklich bedauerlich.
Frau Kollegin Pawlik, Sie haben erwähnt, man könne sich im weiteren Verlauf durchaus mal wieder über das Bundesvertriebenengesetz beugen. Die zehnte Novelle des Bundesvertriebenengesetzes hat im Jahr 2013 stattgefunden. Ich finde, eines zeichnet das Bundesvertriebenengesetz gerade aus: dass man aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verlässlichkeit nicht im Stakkato-Stil und nicht inflationär oft Hand anlegt an das Bundesvertriebenengesetz.
Beifall bei der CDU/CSU)
Gerade vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll gewesen, nicht nur, in Artikel 1 § 4, eine Verordnungsermächtigung für das Bundesinnenministerium zu schaffen, sondern diese Kriterien, den kriegsähnlichen Zustand, der das Abweichen von der Sechsmonatsfrist erlaubt, in das Gesetz aufzunehmen. Das war unser konkreter Vorschlag. Ich mag nicht prognostizieren, wie lange es jetzt dauern wird, bis der Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums vorliegt. Ich hoffe, um dies klar zu sagen, er liegt schon in der Schublade; denn die abgelehnten Anträge warten dringend auf eine Erneuerung.
Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Dieses Gesetz ist jetzt zwar gut, aber wir hätten es noch besser gemacht, und es kommt ausdrücklich nur auf Drängen und Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zustande.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf der Abg. Natalie Pawlik [SPD])