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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beamtinnen und Beamte leisten einen unschätzbaren Beitrag zum Funktionieren unseres Staates. Es ist so – das gehört an dieser Stelle einfach mal gesagt –, dass man Beamtinnen und Beamten sehr viel mehr abverlangen kann als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem normalen Arbeitsverhältnis. Sie müssen in der Lage sein, den Dienst aufrechtzuerhalten, auch unter schwierigen Bedingungen. Das ist ein Grund, warum es das Berufsbeamtentum gibt. So können Schichten 24/7 sichergestellt werden. Beamte müssen mit Versetzungen rechnen, mit Abordnungen, mit Dienstanweisungen und eben auch damit, dass ihnen, während sie ihren Dienst versehen – Stichwort „Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ –, Gefahren für Leib und Leben drohen. Nur so funktioniert unser Staat. Deswegen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“, ein herzliches Dankeschön an die Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag hier in diesem Land ihren Dienst tun.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es ist eine wichtige Botschaft, die wir heute fraktionsübergreifend aus diesem Haus senden, indem wir sagen: Wir sind froh, dass es Sie gibt. – Aber die Menschen wissen natürlich, dass sie sich von salbungsvollen Worten von Politikern allein nichts kaufen können. Deswegen ist es gut, dass wir dieses „Wir sind froh, dass es Sie gibt“ mit Leben füllen können, indem wir mit diesem Gesetz den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes zeit- und wirkungsgleich übernehmen. Es ist wichtig – auch unter dem Punkt Fachkräftegewinnung –, dass wir die Inflationsprämie übernehmen. Und endlich kommt – das ist schon angesprochen worden – auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für Polizeibeamtinnen und -beamten, im Übrigen sogar rückwirkend. Deswegen ist es überhaupt keine Frage, dass wir als Unionsfraktion zustimmen.
Ich will aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende meiner Rede eine Stelle definieren, an der Sie unseres Erachtens nacharbeiten müssen. Unsere Verteidigungspolitikerinnen und Verteidigungspolitiker haben uns nämlich auf etwas hingewiesen, das Sie sich angucken müssen, damit wir da nicht unter Umständen in einen verfassungsrechtlichen Konflikt hineinlaufen. Böse Zungen würden behaupten, die Ampel habe ja Erfahrung gemacht mit verfassungsrechtlichen Konflikten; Stand gestern steht es zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Ampel 2 : 0. Und zwar geht es um die Frage der rückwirkenden Anerkennung der Zulagen bei Soldatinnen und Soldaten und inwieweit das anders behandelt wird, als Sie das wollen, und inwieweit wir das verfassungsrechtlich rechtfertigen können. Ich melde da Bedenken an
und will einfach nur höflich und kollegial sagen: Wir sollten darüber gemeinsam nachdenken und da nacharbeiten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Beifall bei der CDU/CSU)
Für die SPD-Fraktion spricht nun Dorothee Martin.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)